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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Seite - 223 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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„Erhöhung rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Standards und der Ga- rantie einer gewissen Aufenthaltssicherheit“. In §10 Abs 4 FrG wurde der Grundstein für die heute geltenden „Aufenthaltstitel aus berücksichti- gungswürdigen Gründen“, mit anderen Worten die österreichischen Regu- larisierungen, gelegt.1131 Nach dieser Bestimmung war von Amts wegen „in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen aus humanitären Grün- den“ eine „Aufenthaltserlaubnis“ zu erteilen.1132 Die Erteilung war gegen- über anderen Aufenthaltsrechten „privilegiert“,1133 da sie trotz Vorliegens bestimmter Sichtvermerksversagungsgründe möglich war.1134 „Besonders berücksichtigungswürdige“ Gründe waren gegeben, wenn der*die Fremde einer Gefahr im Sinne des §57 Abs 1 und 2 FrG ausgesetzt gewesen ist.1135 Hierunter sind bspw Fremde gefallen, die ihre Heimat aufgrund eines Konflikts verlassen haben, die Opfer des Menschenhandels wurden oder weil ihnen dort Folter im Sinne einer Non-Refoulement-Verletzung ge- droht hat.1136 Eine Antragstellung war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, nur die amtswegige Erteilung. Die Möglichkeit einer Antragstellung wur- de erst durch die Fremden- und Asylgesetz-Novelle 20021137 mit 1.1.2003 eingeführt und war auch nur bis zum 31.12.2005 möglich.1138 Gleichzeitig wurde die Erteilung dieser humanitären „Aufenthaltserlaubnis“ an die Zu- stimmung des*r Bundesministers*in für Inneres geknüpft,1139 welche der VfGH für verfassungskonform erklärt hatte.1140 1131 Siehe Kapitel 4.B.III. 1132 Vgl Wiederin, Die Einreise- und Aufenthaltstitel nach dem Fremdenge- setz 1997, ecolex 1997, 719. 1133 Vgl Wiederin, ecolex 1997. 1134 Der Begriff „Sichtvermerk“ wurde als terminus technicus anstatt „Visum“ ver- wendet; vgl Muzak, Die Aufenthaltsberechtigung im österreichischen Frem- denrecht (1995) 27. 1135 §10 Abs 4 S 2 FrG. 1136 Vgl Wiederin, ecolex 1997. 1137 BGBlI 126/2002. 1138 §14 Abs 2 S 3 FrG idF BGBlI 126/2002; ErläutRV 1172 BlgNR 21. GP, 29 und vgl Peyrl, Neuregelung des Aufenthaltsrechts aus humanitären Gründen („Blei- berecht“), DRdA 2009, 283 (283 Fn1). 1139 §90 Abs 1 FrG idF BGBlI 126/2002; vgl ErläutRV 1172 BlgNR 21. GP, 28 und 36. 1140 VfGH 13.12.1999, G 2/99. B. Österreich 223 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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