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Bedeutsam und eine große Zäsur stellte das Fremdenrechtspaket 2005
dar.1141 Durch dieses wurde das bis dahin geltende FrG aufgehoben und
durch das FPG, AsylG und NAG ersetzt1142 und zahlreiche RL der EG um-
gesetzt.1143 Das FPG regelt unter anderem den Erlass von aufenthaltsbeen-
denden Maßnahmen im Falle der Nichtzuerkennung bzw Aberkennung
von Asyl bzw subsidiärem Schutz und die Erteilung von Visa. Grob ge-
sprochen also alle fremdenpolizeilichen Materien. Das AsylG normiert das
Asylverfahren und die Erteilung der „Aufenthaltstitel aus berücksichti-
gungswürdigen Gründen“. Das NAG legt das Niederlassungs- und Aufent-
haltsrecht fest und dient der Zuwanderungssteuerung. Die bis dato vor-
herrschende „restriktive Einwanderungspolitik“1144 wurde mit den neuen
Gesetzen weitergeführt. Erstmals wurden die „Aufenthaltstitel aus huma-
nitären Gründen“ in systematisierter Form im NAG normiert.1145 Die
„Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen“ und die „Niederlas-
sungsbewilligung aus humanitären Gründen“ konnten aber – wie anfangs
die humanitäre „Aufenthaltserlaubnis“ im FrG – von den betroffenen Per-
sonen nicht beantragt, sondern nur von Amts wegen zuerkannt wer-
den.1146 Erst im Jahre 2008 hob der VfGH das Erfordernis der Amtswegig-
keit aus rechtsstaatlichen Gründen auf.1147 Umgesetzt wurde das Erkennt-
nis des VfGH durch die sogenannte „Bleiberechtsnovelle“ 2009, die zu
einer Reformierung der „Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen“ führ-
te und nunmehr ausdrücklich ein Antragsrecht vorgesehen hat.1148 Die
Aufenthaltstitel wurden gleichzeitig vom NAG wieder ins FPG transfe-
riert.1149 Der bedeutendste Aufenthaltstitel war und ist in der geltenden
1141 Vgl Muzak in ÖJT 27f und EMN, Die Gestaltung der Asyl- und Migrationspoli-
tik in Österreich v Dezember 2015, 27ff.
1142 Siehe BGBlI 75/1997 und BGBlI 100/2005. Zu einer Kurzdarstellung der Re-
gelungsgehalte der einzelnen Gesetze siehe Huber-Mumelter/Waitz,
FABL 1/2009-I, 14-20.
1143 Vgl ErläutRV 952 BlgNR 22. GP, 2.
1144 Huber-Mumelter/Waitz, FABL 1/2009-I, 35.
1145 §§72-75 NAG idF BGBlI 2005/100; siehe auch ErläutRV 952 BlgNR 22. GP,
147f.
1146 Kritisch Mayer, Das humanitäre Bleiberecht – ein schrankenloses Ermessen,
migraLex 2008, 36; Bachmann, Das Bleiberecht – eine vorläufige Bilanz, migra-
Lex 2010, 95 (95f mwN) und Peyrl, Autoritäre Tendenzen im Aufenthaltsrecht
seit 2006, juridikum 2018, 103.
1147 VfGH 27.6.2008, G 246/07; vgl Bachmann, migraLex 2010, 95.
1148 Vgl Bachmann, migraLex 2010, 95; Peyrl, DRdA 2009, 283; Huber-Mumelter/
Waitz, FABL 1/2009-I, 16f.
1149 §43 Abs 2, §44 Abs 3 und 4 sowie §69a NAG idF BGBlI 29/2009.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik