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praktisch wohl nur durch Verpflichtung eines*r Paten*in erfüllt werden
konnten.1158 Weiters wurde durch die „Bleiberechtsnovelle“ 2009 die „Auf-
enthaltsbewilligung – Besonderer Schutz“ eingeführt.1159 Erteilungsvoraus-
setzung hierfür war etwa, dass ein Durchsetzungsaufschub mehr als einmal
für mindestens ein Jahr erteilt wurde1160 oder dass es sich um Opfer des
Menschenhandels gehandelt hat. Der Durchsetzungsaufschub war im wei-
teren Sinne ein Vorläufer der heute geltenden Duldung.1161
Weitere wesentliche Novellierungen stellen das Fremdenrechtsände-
rungsgesetz 2009,1162 das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011,1163 sowie das
Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz 20121164 und das Fremdenbe-
hördenneustrukturierungsgesetz-Anpassungsgesetz 20131165 dar. Mit den
letzten beiden kam es zu einer weiteren Zäsur im österreichischen Asyl- und
Fremdenrecht. Durch diese wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle
in Bezug auf das Asyl- und Fremdenrecht umgesetzt1166 und das Bundesamt
für Fremdenwesen und Asyl-Einrichtungsgesetz1167 und BFA-VG erlassen,
wodurch das BFA als neue Behörde in asyl- und fremdenpolizeilichen
Verfahren geschaffen wurde. Gleichzeitig wurden die „humanitären Aufent-
haltstitel“ reformiert.1168 Da diese Reformen teilweise noch immer geltendes
Recht darstellen, werden sie weiter unten im Detail analysiert.1169 Anschlie-
ßend wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 erlassen,1170 mit dem
208 Novellierungsanordnungen beschlossen und etwa die Duldung gem
1158 Peyrl, DRdA 2009, 286.
1159 §69a NAG idF BGBlI 29/2009.
1160 §46 Abs 3 iVm §46 Abs 1 FPG idF BGBlI 29/2009.
1161 In dem Sinne Hinterberger/Klammer, Das Rechtsinstitut der fremdenpolizeili-
chen Duldung, migraLex 2015, 73 (77f) und siehe vertiefend Kapitel 5.A.I.3.
1162 BGBlI 122/2009; vgl Szymanski, Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 oder
der Boulevard freut sich, doch das Recht ist für Rechtsanwender und Rechts-
unterworfene schwer durchschaubar, migraLex 2009, 99.
1163 BGBlI 38/2011; vgl Schmied, Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im
Fremdenpolizeigesetz nach dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 - eine
Bankrotterklärung der Fremdenrechtslegistik, Zeitschrift der Unabhängigen
Verwaltungssenate 2011, 149.
1164 BGBlI 87/2012.
1165 BGBlI 68/2013.
1166 Vgl Muzak in ÖJT 29f.
1167 BGBlI 87/2012 idF BGBlI 56/2018.
1168 Vgl Fouchs/Schweda, Die Neuregelung der humanitären Aufenthaltstitel im
Asylrecht, migraLex 2014, 58.
1169 Siehe Kapitel 4.B.III.1.
1170 BGBlI 70/2015.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik