Seite - 238 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Bild der Seite - 238 -
Text der Seite - 238 -
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen und Versagungsgründe
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für die „Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen“ sind in §60 AsylG festgelegt.1253
Terminologisch überzeugender ist aber von Versagungsgründen zu spre-
chen, da die normierten Tatbestände nicht zu erfüllen sind, sondern deren
Vorliegen einen Hinderungsgrund für die Erteilung darstellt.1254 Ein sol-
cher Versagungsgrund besteht dann, wenn der rechtmäßige Aufenthalt
des*r Fremden den öffentlichen Interessen widersprechen würde.1255 Im
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 wurden explizit zwei Sachverhalts-
konstellationen angeführt, die normieren, wann dies der Fall ist, bspw
wenn ein Naheverhältnis des*der Fremden zu extremistischen oder terro-
ristischen Gruppierungen aufgrund bestimmter Verhaltensweisen nicht
ausgeschlossen werden kann.1256
Ein weiterer Versagungsgrund ist das Bestehen einer aufrechten Rück-
kehrentscheidung iVm einem Einreiseverbot.1257 Der Ausschlussgrund ist
nur auf den „Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fäl-
len“ bzw die „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ anwendbar.1258
Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass jeder der „Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen“ beantragt werden kann, insofern
„bloß“ eine Rückkehrentscheidung gegen einen unrechtmäßig aufhältigen
Fremden erlassen wurde.
Fremde trifft überdies eine allgemeine Mitwirkungspflicht im Verfahren
zu Erteilung eines „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Grün-
den“. Die Verletzung dieser führt bei amtswegig eingeleiteten Verfahren
zur Einstellung ebendieses bzw bei Verfahren, die durch einen Antrag ein-
geleitet wurden, zur Zurückweisung des Antrags.1259 Eine solche Verlet-
zung stellt die Nichtvorlage eines Identitätsdokuments wie etwa eines gül-
tigen Reisedokuments dar, die jedoch durch das Stellen eines Heilungsan-
c.
1253 VwGH 14.4.2016, Ra 2016/21/0077.
1254 Ausgenommen ist hierbei §60 Abs 2 AsylG, der sich aber ohnehin nur auf die
„Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ bezieht und
deshalb keine allgemeine Erteilungsvoraussetzung für die „Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen“ darstellt; siehe Kapitel 5.D.II.2.
1255 §60 Abs 3 AsylG.
1256 Vgl ErläutRV 1523 BlgNR 25. GP, 44f.
1257 §60 Abs 1 Z 1 AsylG verweist hier auf §52 iVm §53 Abs 2 oder 3 FPG.
1258 VwGH 16.12.2015, Ro 2015/21/0037.
1259 §58 Abs 11 AsylG; vgl VwGH 30.6.2015, Ra 2015/21/0039.
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
238
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik