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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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jo“) übertragen wurde.1430 Aktuell ist hierfür das Staatssekretärsamt für Migration („Secretaría de Estado de Migraciones“) innerhalb des Arbeits-, Migrations- und Sozialministeriums („Ministerio de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social“) zuständig. Mit dem Organgesetz 10/2011 wurden Verbesserungen in Bezug auf die „befristete Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außerge- wöhnlichen Gründen für ausländische Opfer des Menschenhandels“ und die „befristete Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außerge- wöhnlichen Gründen für ausländische Frauen, die Opfer geschlechtsspezi- fischer Gewalt geworden sind“, eingeführt.1431 Im Vergleich zur deutschen und österreichischen Rechtslage ist beachtlich, dass es seit 2009 kaum zu Reformen im spanischen Ausländerrecht gekommen ist.1432 Rechtlicher Status von Ausländer*innen Bevor das geltende Ausländerrecht in Form der „Aufenthaltsberechtigun- gen aus außergewöhnlichen Gründen“ dargestellt wird, beschreibe ich den rechtlichen Status von Ausländer*innen. Der Fokus liegt auf den allgemei- nen aufenthaltsrechtlichen Aspekten, dem Zugang zu unselbstständiger Beschäftigung, zur Gesundheitsversorgung und zu Sozialleistungen. Ir/regulärer Aufenthalt Das spanische Ausländerrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen leich- ten, schweren und sehr schweren Ordnungswidrigkeiten („infracciones leves, graves y muy graves“).1433 Der irreguläre Aufenthalt stellt in Spanien – von einer Ausnahme abgesehen1434 – eine schwere Ordnungswidrigkeit II. 1. 1430 Vgl Donaire Villa/Moya Malapeira in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapei- ra 545f. 1431 BOE 180 v28.7.2011. Siehe Kapitel 5.D.I.4.-5. 1432 Siehe Kapitel 4.A.I. und Kapitel 4.B.I. 1433 Art 52, 53 und 54 LODYLE und Solanes Corella, Revista del Ministerio de Tra- bajo e Inmigración 2010, 81. 1434 Gem Art 52 litb und Art 55 Abs 1 lita LODYLE ist der irreguläre Aufenthalt von Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht rechtzeitig verlängert haben, während der ersten drei Monate nach Ablauf nur mit einer leichten Ordnungswidrigkeit und folglich mittels Geldbuße zu bestrafen; vgl Arre- se Iriondo, La problemática jurídica de las situaciones irregulares: la expulsión C. Spanien 259 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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