Seite - 283 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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erfordernis, das bei den analysierten Regularisierungen in allen drei Mit-
gliedstaaten entfällt.
Zusammengefasst werden die Regularisierungen, bis auf jeweils ein
oder zwei Ausnahmen, in einer auf mitgliedstaatlicher Ebene festgelegten
Begrifflichkeit: „Humanitäre Aufenthaltserlaubnisse“ in Deutschland,
„Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ in Österreich
und „Aufenthaltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ in
Spanien.
In Spanien kann man wohl vorsichtig davon sprechen, dass die „Aufent-
haltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ zu „ordentlichen“
transformiert sind, da diese beinahe 20% aller befristeten Aufenthaltsbe-
rechtigungen ausmachen. Besonders bedeutsam sind vor allem die Regula-
risierungen basierend auf Verwurzelungstatbeständen, in concreto die so-
ziale Verwurzelung. In Österreich haben die vorhandenen Statistiken ge-
zeigt, dass die Erteilung von Aufenthaltsrechten im Rahmen von Regulari-
sierungsverfahren quantitativ keine besonders wichtige Rolle spielt. Hier-
bei ist jedoch zu beachten, dass die Daten in Österreich mangels Genauig-
keit am wenigsten aussagekräftig sind. In Deutschland verdeutlichen die
Zahlen, dass eine nicht unbedeutende Anzahl an Ausländer*innen im Be-
sitz einer der in vorliegender Arbeit behandelten „humanitären Aufent-
haltserlaubnis“ ist.
Die aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidungen müssen in allen
drei Mitgliedstaaten individuell – aus der aufenthaltsrechtlichen Irregulari-
tät heraus – beantragt werden können, da sie ansonsten den Regularisie-
rungsbegriff nicht erfüllen würden. In Österreich spielt die amtswegige
Prüfung der „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ und der „Auf-
enthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ im Asylverfahren aber auch
eine besondere Rolle und zeigt die Verwobenheit der beiden „Aufenthalts-
titel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ mit dem Asylrecht. In
Deutschland zeigt sich diese durch die Titelerteilungssperre nach einem
durchlaufenen Asylverfahren, aber auch dadurch, dass – ähnlich wie in
Österreich – die „nationalen Abschiebungsverbote“ im Asylverfahren zu
prüfen sind. Wie noch gezeigt wird, werden diese nur in den Fällen als Re-
gularisierung qualifiziert, in denen sie aus der aufenthaltsrechtlichen Irre-
gularität heraus beantragt werden können und gerade nicht, wenn sie im
Asylverfahren geprüft werden,1616 da der Regularisierungsbegriff mangels
irregulärem Aufenthalt nicht erfüllt wird.1617 Zwar wird das Asylrecht in
1616 Siehe Kapitel 5.A.I.2.a.
1617 Siehe Kapitel 2.A. D. Resümee
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik