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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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primäre, staatliche Genehmigungsinteresse, da dieses im Gegensatz zum privaten Migrationsinteresse im Vordergrund des kontraktualistischen Ver- ständnisses von aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidungen steht.1624 Innerhalb jedes Regularisierungszwecks werden Regularisierungen nach ihrem Berechtigungsumfang aufsteigend geordnet. Hierbei beziehe ich mich auf die Erteilungsdauer. Haben zwei oder mehrere Regularisierun- gen exakt dieselbe Mindesterteilungsdauer, folgt die Reihung abschließend alphabetisch (Deutschland, Österreich, Spanien). Die bereits gebildete Regularisierungsdefinition wird für die rechtsver- gleichende Analyse herangezogen, aber noch weiter eingegrenzt.1625 Es werden nur jene Aufenthaltsrechte beleuchtet, die einen rechtmäßigen Aufenthalt von zumindest zwölf Monaten normieren (Mindesterteilungs- dauer). Diese Untergrenze wird als Abgrenzungskriterium verwendet. In Bezug auf einige deutsche Regularisierungen ist aber normiert, dass der Aufenthalt von sechs Monaten bis zu zwei oder drei Jahren befristet wer- den kann.1626 Sie werden dennoch in die Analyse miteinbezogen, da die festgelegte Untergrenze überschritten werden kann. Damit Regularisierungen zweckmäßig verglichen werden können, wer- den innerhalb jeder Regularisierung zunächst die Erteilungsvoraussetzun- gen und anschließend das erteilte Aufenthaltsrecht besprochen, insofern dies nicht bereits in Kapitel 4 dargestellt wurde.1627 Das heißt, dass jede Re- gularisierung iVm den jeweils einschlägigen Ausführungen in besagtem Kapitel zu lesen ist, um ein vollständiges Bild zu erhalten, da der dort dar- gestellte Kontext von Relevanz ist. So werden die allgemeinen Erteilungs- voraussetzungen oder Versagungsgründe nicht erneut angeführt. Arbeits- marktzugang, Zugang zu Sozialleistungen und Rechtsschutz werden nur in den Fällen näher dargestellt, in denen es Abweichungen von den allge- meinen Ausführungen in Kapitel 4 gibt. Es wird wiederum die jeweils ein- schlägige Terminologie in Bezug auf die analysierte Rechtslage gebraucht: Ausländer*innen (Deutschland und Spanien) bzw Fremde (Österreich).1628 1624 Siehe bereits oben Kapitel 2.B.II. 1625 Siehe Kapitel 2.A.II. 1626 Siehe Kapitel 5.B.I.2., Kapitel 5.C.II.2. und Kapitel 5.D.I.2. 1627 Siehe etwa die „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ in Kapitel 4.B.III.2.d. 1628 Siehe die einleitenden Ausführungen zu Teil 2. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 288 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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