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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Österreich ein Vielfaches ist und die Relevanz dieses Rechtsinstituts für das deutsche Aufenthaltsrecht unterstreicht.1662 Erteilungsvoraussetzungen Im deutschen AufenthG sind zahlreiche Duldungstatbestände nor- miert.1663 Eine tiefergehende Darstellung aller Duldungsgründe würde den Umfang der Arbeit sprengen. So wurde durch das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht 2017 eine Duldung zur Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung gem §60a Abs 2 S 13 AufenthG eingeführt.1664 Die „Ausbildungsduldung“ gem §60a Abs 2 S 4 AufenthG wird aus kon- textuellen Gründen im Zusammenhang mit der „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ thematisiert.1665 Dasselbe gilt für die „Beschäftigungsduldung“, die sowohl im Rahmen der „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ als auch der „Aufent- haltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ besprochen wird.1666 Darüber hinaus wurde mit dem „Geordnete-Rück- kehr-Gesetz“, das am 21.8.2019 in Kraft getreten ist, eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt. Diese wird auch als „Dul- dung light“ oder „Duldung minus“ bezeichnet und ist in §60b AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ geregelt.1667 Dieser Duldungsgrund wird im Rahmen der tatsächlichen Abschiebehindernissen mitbehandelt, da er beträchtliche Auswirkungen auf die geltende Rechtslage hat. Die Duldung ist durch die rechtliche bzw faktische Unmöglichkeit der Abschiebung gekennzeichnet, weshalb bloß die damit zusammenhängen- den „Grundtatbestände“ näher vorgestellt werden. Für die Zwecke der vor- liegenden Arbeit sind daher die individuellen Duldungsgründe gem §60a Abs 2 S 1 AufenthG relevant, die auch als Abschiebehindernisse bezeich- net werden.1668 Diese werden weiters in rechtliche und tatsächliche Ab- a. 1662 Siehe Kapitel 5.A.I.3. 1663 §60a AufenthG. 1664 Vgl Hörich/Tewocht, NVwZ 2017, 1156. 1665 Siehe Kapitel 5.E.III.1. 1666 Siehe Kapitel 5.B.I. und Kapitel 5.E.III.1. 1667 Vgl Eichler, Das Sanktionsregime der „Duldung light“. Die neue „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ nach §60b AufenthG, Das Migrationspa- ket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 64 und Hruschka, Verfassungsblog v21.5.2019. 1668 Vgl Hoffmann, Asylmagazin 2010, 369f. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 294 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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