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große Ermessensspielraum und die gleichzeitig restriktive Auslegung des
BFA – vor allem bei den faktischen Duldungsgründen – zu sein.1761
Die vorübergehende Unzulässigkeit ist von der Unzulässigkeit des Erlasses
einer Rückkehrentscheidung aufgrund von Art 8 EMRK, welche die Ertei-
lung eines „Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK“ zur Folge hat, zu
unterscheiden.1762
Erteilungsvoraussetzungen
Das österreichische Recht unterscheidet – im Vergleich zum deutschen –
lediglich zwischen rechtlichen und faktischen Duldungsgründen, die in
der Folge näher analysiert werden. Rechtliche Abschiebehindernisse erge-
ben sich in den Fällen, in denen durch die Abschiebung ein verfassungsge-
setzlich gewährleistetes Recht der EMRK, speziell Art 2, 3 oder 8,1763 ver-
letzt werden würde.1764 Einen besonderen Stellenwert nimmt das Non-Re-
foulement-Gebot ein.1765 Liegen Non-Refoulement-Gründe vor, die gegen
eine Rückführung in einen Drittstaat sprechen, ist seit dem Fremden-
rechtsänderungsgesetz 2017 nunmehr gem §52 Abs 9 FPG ausdrücklich
eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, gleichzeitig die Unzulässigkeit der
Abschiebung auszusprechen und die Person zu dulden.1766
Es sind drei Fallgruppen (Tatbestände) rechtlicher Abschiebehindernisse
normiert. Die erste Fallgruppe (§46a Abs 1 Z 1 FPG) betrifft das Non-
Refoulement-Gebot. Diese kann aufgrund der klaren gesetzlichen Anord-
nung stets nur andere Staaten als den Herkunftsstaat betreffen, da im FPG
ausdrücklich geregelt ist, dass, ein auf den Herkunftsstaat bezogener Antrag,
einen Antrag auf internationalen Schutz darstellt.1767
a.
Duldungskarten unbeachtlich sind. Es liegen keine Zahlen darüber vor, wie
viele Fremde insgesamt geduldet sind bzw waren.
1761 Vgl Frahm, juridikum 2013, 469f; Hinterberger/Klammer, migraLex 2015, 79f;
Peyrl, Arbeitsmarkt 323 und kürzlich Geiger, migraLex 2019, 5-7.
1762 Siehe Kapitel 5.B.III. und Kapitel 5.C.III.
1763 Siehe hierzu Fn 1340 und 1341.
1764 §46a Abs 1 Z 1, 2 und 4 FPG.
1765 Siehe Kapitel 2.B.III.1.b. und Kapitel 3.B.II.1.
1766 Siehe auch VwGH 21.12.2017, Ra 2017/21/0125.
1767 §51 Abs 2 FPG, vgl dazu VwGH 28.8.2014, 2013/21/0218 bzw 20.12.2016, Ra
2016/21/0109. A. Nichtrückführbarkeit
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik