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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsrecht Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. verwiesen. „Befristete Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ wegen der Unmöglichkeit sich ins Herkunftsland zu begeben, um ein Visa zu beantragen – Spanien In Spanien sieht Art 126 Abs 3 REDYLE die Erteilung einer „Aufenthalts- berechtigung aus außergewöhnlichen Gründen“ für jene Ausländer*innen vor, die die Voraussetzungen für eine befristete Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis erfüllen, aber sich zur Visumbeantragung nicht in ihr Herkunftsland begeben können, weil dies eine Gefahr für ihre Sicherheit oder die Sicherheit ihrer Familie bedeuten würde („autorización temporal por razones humanitarias – imposibilidad de trasladarse al país de origen para solicitar el visado“).1848 Diese Aufent- haltsberechtigung fällt innerhalb der Kategorie der „Aufenthaltsberechti- gungen aus außergewöhnlichen Gründen“ unter den Begriff der humani- tären Gründe, wozu noch zwei weitere zählen.1849 Nach Ansicht von García Vitoria handelt es sich hierbei um das letzte Glied des „internationalen Schutzes“ („protección internacional“) im Sin- ne der spanischen Rechtsordnung, da es jene Personen betrifft, denen we- der Asyl noch subsidiärer Schutz gewährt wird.1850 Folglich kann die Auf- enthaltsberechtigung als Ausprägung des Non-Refoulement-Gebots im Sinne des Art 3 EMRK verstanden werden, die die Schutzlücke zwischen internationalem Schutz im Sinne der StatusRL und dem Non-Refoule- ment-Gebot zu schließen versucht und daher für die vorliegende Arbeit von Bedeutung ist.1851 An dieser Stelle ist aber darauf hinzuweisen, dass die Antragstellung aus der aufenthaltsrechtlichen Irregularität heraus er- forderlich und daher die Qualifikation als Regularisierung gegeben ist. Die amtswegige Prüfung im Asylverfahren ist nicht vorgesehen. b. 3. 1848 Vgl Peña Pérez, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2012/30, 44-46. 1849 Art 126 REDYLE und siehe Kapitel 5.D.I.3. und Kapitel 5.D.II.3. 1850 Vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 298. 1851 Siehe Kapitel 1.C. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 316 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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