Seite - 322 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Fällen der in der vorliegenden Arbeit skizzierten Sichtweise, wonach eine
Regularisierungspflicht besteht, nicht nachgekommen wird.
Im österreichischen Recht legt die „Aufenthaltsberechtigung besonderer
Schutz“ für Geduldete fest, dass jene Fremde einen einjährigen Aufent-
haltstitel erlangen können, insofern sie ein Jahr geduldet waren. Problema-
tisch ist, dass nicht alle Personen, die aufgrund einer drohenden Non-Re-
foulement-Verletzung geduldet werden, diese Aufenthaltsberechtigung er-
langen können. Dies trifft vor allem jene Sachverhaltskonstellationen, in
denen die Personen den Status als Asyl- oder subsidiär Schutzberechtige*r
innehatten, und dieser aufgrund der Begehung eines Verbrechens aber-
kannt wurde. Der Ausschluss dieser Personengruppe mag einer der Grün-
de für die beschränkte, praktische Bedeutung dieser Aufenthaltsberechti-
gung sein. Letztere verharren somit in der Duldung, insofern nicht eine
andere Aufenthaltsberechtigung erlangt werden kann, wobei vor allem an
den „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ zu denken ist. Für die
übrigen Geduldeten stellt diese Aufenthaltsberechtigung aber die maßgeb-
liche Regularisierungsperspektive dar. Im Einklang mit dem Prüfungsmaß-
stab kann somit festgehalten werden, dass die Erlangung eines Aufenthalts-
rechts im Einklang mit der hier dargelegten Regularisierungspflicht zwar
möglich ist, aber für einen nicht unwichtigen Personenkreis unmöglich
ist. Den besonderen Ausweisungsschutz erfüllen alle besprochenen Sach-
verhaltskonstellationen des österreichischen Fremdenrechts. Nimmt man
das Bestehen einer Regularisierungspflicht an, ist jedoch darauf hinzuwei-
sen, dass jene Fälle, die von der Regularisierungsperspektive ausgeschlos-
sen sind, dieser widersprechen.
Wie bereits angedeutet, normiert das spanische Recht eine Aufenthaltsbe-
rechtigung für jene Sachverhaltskonstellationen, die über den internationa-
len Schutz im Sinne der StatusRL hinausgehen. Aufgrund der offenen
Tatbestandsformulierung besteht jedoch große Rechtsunsicherheit dahinge-
hend, ob und bzw in welchen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sind.
Somit ist in einem zweiten Schritt festzuhalten, dass in den drei analysier-
ten Mitgliedstaaten drei unterschiedliche Regularisierungen bestehen, die
bereits darlegen, wie ausdifferenziert dieser Rechtsbereich ist. Alle drei
Mitgliedstaaten haben Regelungen geschaffen, die drohende Non-Refoule-
ment-Verletzungen gem Art 3 EMRK verhindern. Sie unterscheiden sich
jedoch in unterschiedlichsten Erteilungsvoraussetzungen und Ausschluss-
gründen, und ganz gravierend danach, ob vorübergehend die Abschiebung
ausgesetzt wird, oder sogleich ein Aufenthaltsrecht erlangt werden kann.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik