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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsrecht Die Aufenthaltserlaubnis ist für längstens zwei Jahre zu erteilen,1894 wobei genau wie bei §25a AufenthG ein „Soll“-Anspruch im Sinne eines gebunde- nen Ermessens normiert ist.1895 Sie berechtigt zum Ausüben einer Erwerbs- tätigkeit gem §25b Abs 5 S 2 AufenthG. Inhaber*innen einer Aufenthaltser- laubnis gem §25a AufenthG haben grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslo- sengeld II gem SGBII oder Sozialhilfe gem SGBXII.1896 Die Verlängerung ist gem §8 Abs 1 AufenthG möglich, wobei die Voraus- setzung geduldet zu sein nicht erneut vorliegen muss, die Voraussetzung der wirtschaftlichen Integration jedoch schon.1897 Neben einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem §25b AufenthG kann auch ein Eventualantrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 5 AufenthG eingebracht werden.1898 Abgeleitete Aufenthaltsrechte für Familienangehörige Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen und minderjährigen, ledigen Kindern, insofern sie mit der betreffenden Person in familiärer Lebensgemeinschaft leben, ist gem §25b Abs 4 AufenthG ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu erteilen. Hierfür müssen sie die aufgezählten Erteilungsvoraussetzungen – mit Ausnahme der Voraufenthaltszeit – erfüllen.1899 Die Rechtsstellung ist vergleichbar mit der von dem*r jeweiligen Stammberechtigten.1900 „Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“ – Deutschland Die „Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwach- sende“ bezieht sich auf die Integration einer Person in Deutschland und lässt 2. 3. II. 1894 §25b Abs 5 S 1 und §26 Abs 1 S 1 AufenthG. 1895 Samer/Röcker in Bergmann/Dienelt (Hrsg), Kommentar Ausländerrecht12 (2018) §25b AufenthG Rn4 und Röder, Asylmagazin 2016, 114 und 116. 1896 Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn869. 1897 Röder, Asylmagazin 2016, 108 und 114. 1898 In dem Sinne Samer/Röcker in Bergmann/Dienelt §25b AufenthG Rn8 und siehe Kapitel 5.C.II. 1899 Siehe Kapitel 5.B.I.1. 1900 Röder, Asylmagazin 2016, 114f. B. Soziale Bindungen 327 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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