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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Seite - 328 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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sich genau wie die „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ aus Art 8 EMRK ableiten.1901 Nach den Erläuterungen soll sie „gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive“1902 bieten, vor allem weil sie im Gegensatz zu den zuvor bestehenden Altfallregelungen gem §§104a und 104b AufenthG stichtagsunabhängig ist.1903 Ende 2017 haben 5.207 Ausländer*innen über eine Aufenthaltserlaubnis gem §25a AufenthG verfügt.1904 Erteilungsvoraussetzungen Maßgebliche Erteilungsvoraussetzung ist gem §25a Abs 1 AufenthG, dass jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer*innen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn sie seit mindestens vier Jahren er- folgreich eine Schule in Deutschland besucht haben. Sowohl der Begriff „Jugendliche“ (14 bis 18 Jahre) als auch „Heranwachsende“ (18 bis 21 Jah- re) richtet sich nach dem Jugendgerichtsgesetz.1905 Die Antragstellung ist schon vor Vollendung des 14ten und bis zur Vollendung des 21ten Lebens- jahres zulässig.1906 Hierbei ist hervorzuheben, dass die Altershürden vor dem Bleiberechtsänderungsgesetz 2015 noch wesentlicher höher und re- striktiver angesetzt waren.1907 Gleichzeitig wurde durch das genannte Ge- setz die Voraufenthaltsdauer von sechs auf vier Jahre verkürzt, wodurch der Norm ein wesentlich weiterer Anwendungsbereich zukommt. Genau wie bei der „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ muss der Aufenthalt „ununterbrochen“ sein.1908 Kurzfristige Auslandsreisen schaden wiederum nicht.1909 Die „gelungene“ Integration zeigt sich vor allem durch einen erfolgreichen Schulbesuch, wobei sich die Formulierung so- 1. 1901 Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §5 Rn138. 1902 Bundesratsdrucksache 704/1/10, 4. 1903 Siehe Kapitel 4.A.III.4. 1904 BT-Drs 19/633, 31. 1905 Gesetz v11.12.1974 (BGBlI 3427), zuletzt geändert durch Gesetz v27.8.2017 (BGBlI 3295); vgl BT-Drs 18/4097, 42. 1906 §25a Abs 1 Z 3 AufenthG. Vertiefend Röder, Asylmagazin 2016, 115 und Wun- derle/Röcker in Bergmann/Dienelt (Hrsg), Kommentar Ausländerrecht12 (2018) §25a AufenthG Rn13. 1907 Röder, Asylmagazin 2016, 115. 1908 Siehe Kapitel 5.B.I.1. 1909 Wunderle/Röcker in Bergmann/Dienelt §25a AufenthG Rn11. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 328 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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