Seite - 348 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Bild der Seite - 348 -
Text der Seite - 348 -
gung gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis einhergeht.2032 Dies stellt eine Privi-
legierung der Verwurzelungstatbestände innerhalb der „Aufenthaltsberech-
tigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ dar. Ausgenommen hiervon
sind Minderjährige, die das arbeitsfähige Alter (16 Jahre) noch nicht erreicht
haben.2033
„Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für unbegleitete minderjährige Fremde in
Obhut von Pflegeeltern oder des Kinder- und Jugendhilfeträgers –
Österreich
In Österreich existiert eine Regularisierung, die in §41a Abs 10 NAG
normiert ist. Nach dieser ist eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ an unbegleite-
te minderjährige Fremde zu erteilen, die sich in Obhut von Pflegeeltern oder
des Kinder- und Jugendhilfeträgers aufhalten. Sie stellt die einzige Regulari-
sierungsmöglichkeit in Österreich dar, die nicht unter die Kategorie der
„Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ fällt.2034
Bis zum BGBlI 87/2012 war dieser Aufenthaltstitel in §69a Abs 1 Z 4 NAG
geregelt und ist als einziger von den vier dort normierten Tatbeständen, die
unter dem Titel „Besonderer Schutz“ zusammengefasst waren, nicht in der
„Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ aufgegangen.2035 Laut Statis-
tiken waren im Februar 2018 bloß 56 Minderjährige im Besitz einer „Rot-
Weiß-Rot – Karte plus“,2036 woraus abzuleiten ist, dass der Aufenthaltstitel
praktisch nicht sehr bedeutsam ist. Die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ lässt sich
dem Grunde nach aus Art 8 EMRK ableiten, da sie vor allem dem Schutz des
Kindeswohls dient.2037 Ohne abschließend darauf eingehen zu können, geht
sie wohl aber über die menschenrechtliche Verpflichtung hinaus.
V.
2032 Art 129 Abs 1 REDYLE; vgl Serrano Villamanta in Balado Ruiz-Gallegos 564 und
siehe Kapitel 4.C.II.2.
2033 Art 129 Abs 1 REDYLE; vgl Fernández Collados in Palomar Olmeda 421.
2034 Beachte jedoch auch §30a NAG; siehe Kapitel 5.D.I.1.a. und speziell Fn 2064.
2035 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 46. Zu §69a Abs 1 Z 4 NAG siehe Kutscher/
Völker/Witt, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht2 (2010) 182.
2036 Bundesministerium für Inneres, Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik v Fe-
bruar 2018, https://www.bmi.gv.at/302/Statistik/files/2018/NAG-Februar_2018.
pdf (26.11.2018) 17.
2037 Siehe auch Art 3 Abs 1 KRK und in dem Sinne Peyrl in Abermann/Czech/Kind/
Peyrl §41a NAG Rn18.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
348
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik