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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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gung gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis einhergeht.2032 Dies stellt eine Privi- legierung der Verwurzelungstatbestände innerhalb der „Aufenthaltsberech- tigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ dar. Ausgenommen hiervon sind Minderjährige, die das arbeitsfähige Alter (16 Jahre) noch nicht erreicht haben.2033 „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für unbegleitete minderjährige Fremde in Obhut von Pflegeeltern oder des Kinder- und Jugendhilfeträgers – Österreich In Österreich existiert eine Regularisierung, die in §41a Abs 10 NAG normiert ist. Nach dieser ist eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ an unbegleite- te minderjährige Fremde zu erteilen, die sich in Obhut von Pflegeeltern oder des Kinder- und Jugendhilfeträgers aufhalten. Sie stellt die einzige Regulari- sierungsmöglichkeit in Österreich dar, die nicht unter die Kategorie der „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ fällt.2034 Bis zum BGBlI 87/2012 war dieser Aufenthaltstitel in §69a Abs 1 Z 4 NAG geregelt und ist als einziger von den vier dort normierten Tatbeständen, die unter dem Titel „Besonderer Schutz“ zusammengefasst waren, nicht in der „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ aufgegangen.2035 Laut Statis- tiken waren im Februar 2018 bloß 56 Minderjährige im Besitz einer „Rot- Weiß-Rot – Karte plus“,2036 woraus abzuleiten ist, dass der Aufenthaltstitel praktisch nicht sehr bedeutsam ist. Die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ lässt sich dem Grunde nach aus Art 8 EMRK ableiten, da sie vor allem dem Schutz des Kindeswohls dient.2037 Ohne abschließend darauf eingehen zu können, geht sie wohl aber über die menschenrechtliche Verpflichtung hinaus. V. 2032 Art 129 Abs 1 REDYLE; vgl Serrano Villamanta in Balado Ruiz-Gallegos 564 und siehe Kapitel 4.C.II.2. 2033 Art 129 Abs 1 REDYLE; vgl Fernández Collados in Palomar Olmeda 421. 2034 Beachte jedoch auch §30a NAG; siehe Kapitel 5.D.I.1.a. und speziell Fn 2064. 2035 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 46. Zu §69a Abs 1 Z 4 NAG siehe Kutscher/ Völker/Witt, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht2 (2010) 182. 2036 Bundesministerium für Inneres, Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik v Fe- bruar 2018, https://www.bmi.gv.at/302/Statistik/files/2018/NAG-Februar_2018. pdf (26.11.2018) 17. 2037 Siehe auch Art 3 Abs 1 KRK und in dem Sinne Peyrl in Abermann/Czech/Kind/ Peyrl §41a NAG Rn18. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 348 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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