Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Seite - 353 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 353 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Bild der Seite - 353 -

Bild der Seite - 353 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text der Seite - 353 -

EMRK vereinen lässt. Hierbei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass einige Fallkonstellationen durch andere Regularisierungen, wie bspw die soziale Verwurzelung abgedeckt werden. Vulnerabilität2049 Opferschutz2050 Zunächst wird die österreichische „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ für Opfer von Straftaten und die deutsche „Aufenthaltserlaubnis zur Strafverfolgung“ beleuchtet, die jeweils grundsätzlich für ein Jahr zu erteilen sind, wobei letztere unter Umständen für zwei Jahre zu erteilen ist. Abschließend werden die drei spanischen Aufenthaltsberechtigungen nacheinander analysiert, um derart das besonders opferfreundlich ausge- staltete, spanische Schutzregime bestmöglich darzustellen. Die spanische „befristete Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ für Opfer von Straftaten gilt für die Dauer von einem Jahr. Sowohl die spanische „befristete Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außerge- wöhnlichen Gründen für ausländische Opfer des Menschenhandels“ als auch die „befristete Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus au- ßergewöhnlichen Gründen für ausländische Frauen, die Opfer geschlechts- spezifischer Gewalt geworden sind“, werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren erteilt. „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ für Opfer von Straftaten – Österreich Die „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ kann – neben Gedulde- ten2051 – auch an Opfer bzw Zeug*innen des Menschenhandels oder grenz- überschreitender Prostitution bzw Opfer von Gewalt erteilt werden. Die Bestimmung dient folglich dem Zeugen- bzw Opferschutz,2052 weshalb die D. I. 1. 2049 Siehe bereits Kapitel 2.B.III.4. 2050 Siehe bereits Kapitel 2.B.III.4.a. 2051 Siehe Kapitel 5.A.II.2. 2052 Peyrl/Neugschwendtner/Schmaus, Fremdenrecht 194 und siehe auch Er- läutRV 1803 BlgNR 24. GP, 47f. D. Vulnerabilität 353 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten