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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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aussagekräftigen Statistiken über die Kategorie der „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ zur Verfügung. Nach Abschluss der vorliegenden Arbeit wurden aber erstmals Daten in einer Studie veröffent- licht. Demnach wurden im Zeitraum zwischen 2014 und 2018 169 „Aufent- haltsberechtigungen“ und „Aufenthaltsberechtigungen plus“ erteilt.2234 Diese Zahlen unterstreichen, dass die Regularisierung praktisch nicht sehr bedeutsam ist. Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine Erteilungsvoraussetzung ist der Nachweis, dass der*die Fremde seit fünf Jahren durchgängig im österreichischen Bundesgebiet aufhältig ist, wobei drei Jahre der gesamten Aufenthaltsdauer rechtmäßig gewesen sein müssen. Der Aufenthaltstitel zielt somit auch auf unrechtmäßig aufhältige Fremde ab, weshalb er für die vorliegende Arbeit relevant ist. Fouchs/Schweda sind der Ansicht, dass die Wendung „durchgängiger Aufenthalt im Bundes- gebiet“ so zu verstehen ist wie nach der Rechtslage bis 1.1.2014.2235 Folglich beenden nach der damaligen VwGH-Rspr „kurzfristige Inlands- und Aus- landsaufenthalte, insbesondere zu Besuchszwecken, nicht die anspruchsbe- gründende Dauer eines Aufenthaltes oder einer Niederlassung“.2236 Ein Auslandsaufenthalt wäre nur dann anspruchsschädlich, wenn mit diesem ein Wechsel des Lebensmittelpunktes einhergehen würde. Die spanische Rechtslage ist diesbezüglich wesentlich konkreter und lässt im Zusammen- hang mit der „befristeten Aufenthaltsberechtigung aufgrund sozialer Ver- wurzelung“ Auslandsaufenthalte bis zu insgesamt 120 Tage zu.2237 Gem §56 Abs 3 AsylG hat das BFA neben dem durchgängigen Aufent- halt auch „den Grad der Integration des Drittstaatsangehörigen, insbeson- dere die Selbsterhaltungsfähigkeit, die schulische und berufliche Ausbil- dung, die Beschäftigung und die Kenntnisse der deutschen Sprache zu be- rücksichtigen“.2238 Wobei hier in Abgrenzung zum „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ nicht die in dem Sinne sehr hoch angesetzte a. 2234 Bassermann, Überblick über nationale Schutzstatus in Österreich v Mai 2019, 24-26. 2235 Fouchs/Schweda, migraLex 2014, 61 mwN; zustimmend Kind in Abermann/ Czech/Kind/Peyrl §43 NAG Rn17f. 2236 VwGH 20.8.2013, 2012/22/0122. 2237 Siehe Kapitel 5.E.I.a. 2238 So auch VwGH 11.6.2014, 2013/22/0356. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 378 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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