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aussagekräftigen Statistiken über die Kategorie der „Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen“ zur Verfügung. Nach Abschluss der
vorliegenden Arbeit wurden aber erstmals Daten in einer Studie veröffent-
licht. Demnach wurden im Zeitraum zwischen 2014 und 2018 169 „Aufent-
haltsberechtigungen“ und „Aufenthaltsberechtigungen plus“ erteilt.2234
Diese Zahlen unterstreichen, dass die Regularisierung praktisch nicht sehr
bedeutsam ist.
Erteilungsvoraussetzungen
Allgemeine Erteilungsvoraussetzung ist der Nachweis, dass der*die Fremde
seit fünf Jahren durchgängig im österreichischen Bundesgebiet aufhältig ist,
wobei drei Jahre der gesamten Aufenthaltsdauer rechtmäßig gewesen sein
müssen. Der Aufenthaltstitel zielt somit auch auf unrechtmäßig aufhältige
Fremde ab, weshalb er für die vorliegende Arbeit relevant ist. Fouchs/Schweda
sind der Ansicht, dass die Wendung „durchgängiger Aufenthalt im Bundes-
gebiet“ so zu verstehen ist wie nach der Rechtslage bis 1.1.2014.2235 Folglich
beenden nach der damaligen VwGH-Rspr „kurzfristige Inlands- und Aus-
landsaufenthalte, insbesondere zu Besuchszwecken, nicht die anspruchsbe-
gründende Dauer eines Aufenthaltes oder einer Niederlassung“.2236 Ein
Auslandsaufenthalt wäre nur dann anspruchsschädlich, wenn mit diesem ein
Wechsel des Lebensmittelpunktes einhergehen würde. Die spanische
Rechtslage ist diesbezüglich wesentlich konkreter und lässt im Zusammen-
hang mit der „befristeten Aufenthaltsberechtigung aufgrund sozialer Ver-
wurzelung“ Auslandsaufenthalte bis zu insgesamt 120 Tage zu.2237
Gem §56 Abs 3 AsylG hat das BFA neben dem durchgängigen Aufent-
halt auch „den Grad der Integration des Drittstaatsangehörigen, insbeson-
dere die Selbsterhaltungsfähigkeit, die schulische und berufliche Ausbil-
dung, die Beschäftigung und die Kenntnisse der deutschen Sprache zu be-
rücksichtigen“.2238 Wobei hier in Abgrenzung zum „Aufenthaltstitel aus
Gründen des Art 8 EMRK“ nicht die in dem Sinne sehr hoch angesetzte
a.
2234 Bassermann, Überblick über nationale Schutzstatus in Österreich v Mai 2019,
24-26.
2235 Fouchs/Schweda, migraLex 2014, 61 mwN; zustimmend Kind in Abermann/
Czech/Kind/Peyrl §43 NAG Rn17f.
2236 VwGH 20.8.2013, 2012/22/0122.
2237 Siehe Kapitel 5.E.I.a.
2238 So auch VwGH 11.6.2014, 2013/22/0356.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik