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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsrecht Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. verwiesen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass eine amtswegige Erteilung nicht vorgesehen ist und daher immer ein Antrag auf Erteilung des „Aufenthalts- titels in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ zu stellen ist.2248 Ein bereits eingeleitetes Verfahren zum Erlass einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme steht einem begründeten Antrag nicht entgegen.2249 Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung vor, besteht faktischer Abschiebeschutz bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens, wenn das Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erst nach Antragstellung eingeleitet wurde.2250 „Befristete Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ wegen plötzlich auftretender schwerer Krankheit – Spanien Das spanische Ausländerrecht sieht eine „befristete Aufenthaltsberechti- gung aus humanitären Gründen“ für Ausländer*innen vor, die an einer plötzlich auftretenden, schweren Krankheit leiden („autorización temporal por razones humanitarias – enfermedad sobrevenida grave“). Die anderen beiden Aufenthaltsberechtigungen, die aus humanitären Gründen erteilt werden, wurden bereits dargestellt.2251 Obwohl die Terminologie „huma- nitäre Gründe“ die Einordnung der Aufenthaltsberechtigung im Regulari- sierungszweck „soziale Bindungen“ nahelegt,2252 sprechen mehr Gründe für die Darstellung in dem Regularisierungszweck „Vulnerabilität“. Der maßgebliche Erteilungsgrund ist nämlich die Bezugnahme auf eine vul- nerable Situation, in concreto eine plötzlich auftretende, schwere Krank- heit. Grundsätzlich ist die Regularisierung als autonom-national zu qualifi- zieren, wobei sie sich aber mittlerweile wohl auch aus der neueren EGMR- Rspr zu Art 3 EMRK ableiten lässt.2253 Folglich könnte auch angedacht werden, die Regularisierung innerhalb des Regularisierungszwecks „Nicht- rückführbarkeit“ bzw in der Unterkategorie „Non-Refoulement-Gebot im b. 3. 2248 VwGH 15.3.2018, Ra 2018/21/0034. 2249 §56 Abs 1 AsylG. 2250 §58 Abs 13 S 4 AsylG; siehe bereits Kapitel 4.B.III.2.a. 2251 Siehe Kapitel 5.A.II.3. und Kapitel 5.D.I.3. 2252 Siehe Kapitel 5.B. 2253 Vertiefend Hinterberger/Klammer in Filzwieser/Taucher. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 380 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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