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Aufenthaltsrecht
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. verwiesen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass eine amtswegige Erteilung nicht
vorgesehen ist und daher immer ein Antrag auf Erteilung des „Aufenthalts-
titels in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ zu stellen ist.2248 Ein
bereits eingeleitetes Verfahren zum Erlass einer aufenthaltsbeendenden
Maßnahme steht einem begründeten Antrag nicht entgegen.2249 Liegen die
Voraussetzungen für die Erteilung vor, besteht faktischer Abschiebeschutz
bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens, wenn das Verfahren zur
Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erst nach Antragstellung
eingeleitet wurde.2250
„Befristete Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ wegen
plötzlich auftretender schwerer Krankheit – Spanien
Das spanische Ausländerrecht sieht eine „befristete Aufenthaltsberechti-
gung aus humanitären Gründen“ für Ausländer*innen vor, die an einer
plötzlich auftretenden, schweren Krankheit leiden („autorización temporal
por razones humanitarias – enfermedad sobrevenida grave“). Die anderen
beiden Aufenthaltsberechtigungen, die aus humanitären Gründen erteilt
werden, wurden bereits dargestellt.2251 Obwohl die Terminologie „huma-
nitäre Gründe“ die Einordnung der Aufenthaltsberechtigung im Regulari-
sierungszweck „soziale Bindungen“ nahelegt,2252 sprechen mehr Gründe
für die Darstellung in dem Regularisierungszweck „Vulnerabilität“. Der
maßgebliche Erteilungsgrund ist nämlich die Bezugnahme auf eine vul-
nerable Situation, in concreto eine plötzlich auftretende, schwere Krank-
heit. Grundsätzlich ist die Regularisierung als autonom-national zu qualifi-
zieren, wobei sie sich aber mittlerweile wohl auch aus der neueren EGMR-
Rspr zu Art 3 EMRK ableiten lässt.2253 Folglich könnte auch angedacht
werden, die Regularisierung innerhalb des Regularisierungszwecks „Nicht-
rückführbarkeit“ bzw in der Unterkategorie „Non-Refoulement-Gebot im
b.
3.
2248 VwGH 15.3.2018, Ra 2018/21/0034.
2249 §56 Abs 1 AsylG.
2250 §58 Abs 13 S 4 AsylG; siehe bereits Kapitel 4.B.III.2.a.
2251 Siehe Kapitel 5.A.II.3. und Kapitel 5.D.I.3.
2252 Siehe Kapitel 5.B.
2253 Vertiefend Hinterberger/Klammer in Filzwieser/Taucher.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik