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Sinne der EMRK und GRC oder faktische Gründe“ anzuführen. Davon
wurde aber abgesehen, weil der autonom-nationale Charakter des Aufent-
haltsrechts nach wie vor überwiegt. Mangels genauer Angaben in den
Statistiken ist unklar, wie viele Aufenthaltsberechtigungen aufgrund dieser
Bestimmung erteilt wurden.2254
Daneben gibt es eine eigene Aufenthaltsberechtigung für jene Minder-
jährigen, die mittels eines temporären Programmes nach Spanien gereist
sind,2255 um sich dort medizinisch behandeln zu lassen.2256 Im Gegensatz
zur „befristeten Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ müs-
sen Minderjährige nicht nachweisen, dass die Krankheit plötzlich aufgetre-
ten ist. Sie reisen ja konkret zum Zwecke der medizinischen Behandlung
rechtmäßig ein, wofür eine ärztliche Stellungnahme vorgelegt werden
muss.2257 Folglich scheidet eine Analyse aus, da es sich um keine Regulari-
sierung im Sinne der vorliegenden Arbeit handelt.2258
Erteilungsvoraussetzungen
Eine „befristete Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ kann
Personen erteilt werden, die nachweisen können, dass sie selbst an einer
plötzlich aufgetretenen Krankheit leiden.2259 Das Kriterium „plötzlich auf-
getreten“ umschreibt, dass die Krankheit erst nach der Einreise diagnosti-
ziert wurde.2260 Durch diese Einschränkung soll vermieden werden, dass
Personen, bei denen eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde, nur
zum Zwecke der Behandlung ebendieser nach Spanien reisen.2261 Der
Nachweis, dass die Krankheit plötzlich aufgetreten ist, scheint mit der
neueren EGMR-Rspr im Hinblick auf Art 3 EMRK nicht vereinbar zu
sein,2262 da die Betroffenen die hier dargelegte Aufenthaltsberechtigung
a.
2254 Siehe Kapitel 4.C.III.1.
2255 Art 187 REDYLE.
2256 Art 126 Abs 2 REDYLE.
2257 Vgl Giménez Bachmann, Dissertation 2014, 299.
2258 Siehe Kapitel 2.A.II.1.
2259 Art 126 Abs 2 REDYLE.
2260 STS 782/2007, ECLI:ES:TS:2009:782, FJ 9; Defensor del Pueblo, Sugerencia
v14.7.2017, Queja 17012408; Defensor del Pueblo, Sugerencia v24.2.2015, Que-
ja 12009749; kritisch Giménez Bachmann, Dissertation 2014, 295f mwN.
2261 STSJ Madrid 6102/2009, ECLI:ES:TSJM:2009:6102 und siehe Giménez Bach-
mann, Dissertation 2014, 295.
2262 EGMR 13.12.2016, Paposhvili/Belgien, 41738/10 und vertiefend Hinterberger/
Klammer in Filzwieser/Taucher. D. Vulnerabilität
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik