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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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den Prüfungsmaßstab für die Unterkategorie „Opferschutz“ das Unions- recht bildet, wohingegen sich die Unterkategorie „sonstige Härtefälle“ weder aus völker- noch aus unionsrechtlichen Bezügen ableiten lässt und daher als autonom-national zu qualifizieren ist. Wie bereits angesprochen, bildet das Sekundärrecht der EU, vor allem die MenschenhandelsopferRL und SanktionsRL, den Prüfungsmaßstab der Unterkategorie „Opferschutz“. Demnach haben die Mitgliedstaaten Opfern von speziell festgelegten Straftaten die Möglichkeit einzuräumen einen Aufenthaltstitel zu erlangen, wobei die Festlegung der Voraussetzun- gen und die Entscheidung über die Erteilung im Ermessen der Mitglied- staaten bleibt. Im spanischen Recht ist jeweils eine Regularisierung für Menschenhandelsopfer bzw für Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifi- scher Gewalt geworden sind, normiert. Erstere stellt einerseits eine vor- bildliche Umsetzung der MenschenhandelsopferRL dar. Letztere schafft für das Problem der Gewalt an ausländischen Frauen ein leistungsfähiges Schutzregime. Die sehr ähnlich ausgestalteten befristeten Aufenthaltsbe- rechtigungen und Arbeitserlaubnisse zeichnen sich durch besonders detail- lierte Regelungen aus, die sehr stark an den Bedürfnissen der Opfer orien- tiert sind. Das Verfahren ist in mehrere „Phasen“ gegliedert. Zunächst liegt der Fokus auf der Identifikation der Opfer und einer Erholungs- und Refle- xionsphase, die jeweils gesetzlich vorgegeben sind. Anschließend kann der*die Ausländer*in von etwaigen Verwaltungsstrafen, etwa in Bezug auf den irregulären Aufenthalt, befreit werden. Die Befreiung löst eine wichti- ge Rechtsfolge aus, da der*die Betroffene sodann darüber aufzuklären ist, dass er*sie eine „Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis“ bean- tragen kann. Anschließend ist unter Umständen eine „vorläufige Aufent- haltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ zu erteilen, was die außerordent- lich opferfreundliche Ausgestaltung dieses Regimes unterstreicht, da der Aufenthalt folglich bis zum Verfahrensabschluss rechtmäßig ist. Besonders hervorzuheben ist weiters, dass die beiden spanischen Aufenthaltsberechti- gungen auf die Dauer von fünf Jahren ausgestellt werden, was im Rechts- vergleich die bei weitem längste Befristung darstellt und folglich den Er- werb eines Daueraufenthaltstitels ermöglicht. Darüber hinaus geht gleich- zeitig mit der Erteilung der Aufenthaltsberechtigung die Erteilung einer Arbeitserlaubnis einher. Ohne zu weit vorgreifen zu wollen, wird im Regularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ noch eine weitere Regularisierung behan- delt, die strukturell ähnlich – wie die beiden eben erläuterten spanischen Aufenthaltsberechtigungen aufgebaut ist. Da sie als zusätzliche Erteilungs- D. Vulnerabilität 383 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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