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grundeliegenden Grundsätze nicht zu beachten sind, aus individualrechtli-
cher Perspektive zu kritisieren ist.
Der österreichische „Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungs-
würdigen Fällen“ ist als kontextuelle Eigenheit des österreichischen Frem-
denrechts zu qualifizieren. Der Aufenthaltstitel wurde erlassen, um Fälle
überlanger Asylverfahren, die zu keiner Statusgewährung führen, eine Re-
gularisierungsperspektive einzuräumen. Grundsätzlich werden jene recht-
mäßig und unrechtmäßig aufhältige Fremde adressiert, die die Schwelle
des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art 8 EMRK nicht erreichen.
Die Statistiken unterstreichen, dass die Regularisierung praktisch nicht
sehr bedeutsam ist, da die Erteilungsvoraussetzungen sehr hoch angesetzt
sind. Neben dem fünfjährigen Aufenthalt wird nämlich unter anderem die
Selbsterhaltungsfähigkeit gefordert. Dieses Kriterium ist mangels bestehen-
den Arbeitsmarktzugangs kaum zu erfüllen.
Die spanische „befristete Aufenthaltsberechtigung aus humanitären
Gründen“ wegen plötzlich auftretender schwerer Krankheit ist als
autonom-national zu qualifizieren, aufgrund der nunmehr geltenden
EGMR-Rspr ist sie aber mittlerweile wohl auch als Ausprägung von Art 3
EMRK zu verstehen. Die Voraussetzung, dass Erwachsene das plötzliche
Auftreten der Krankheit nachweisen müssen, scheint nicht mit den völker-
rechtlichen Vorgaben vereinbar zu sein. Minderjährige müssen diese Vor-
aussetzung nicht erfüllen. Insgesamt ist aber positiv hervorzuheben, dass
die spanische Rechtsordnung für schwer kranke Personen eine eigenstän-
dige Aufenthaltsberechtigung geschaffen haben.
In der Unterkategorie „sonstige Härtefälle“ hat sich gezeigt, dass sich in
jedem analysierten Mitgliedstaat eine Regularisierung herausgebildet hat,
die als kontextuelle Eigenheit der jeweiligen Rechtsordnung zu qualifizie-
ren ist und jene vulnerablen Personengruppen oder Situationen adressiert,
die anderweitig keine Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts
haben.
Erwerbstätigkeit und Ausbildung2272
Im Rechtsvergleich konnte ich drei Regularisierungen identifizieren, die sich
auf den Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ stützen.
Zunächst werden die spanische „befristete Aufenthaltsberechtigung auf-
grund sozialer Verwurzelung“ und die „befristete Aufenthaltsberechtigung
E.
2272 Siehe bereits Kapitel 2.B.III.5.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik