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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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zieht.2279 Nunmehr ist die soziale Verwurzelung wohl am ehesten mit dem österreichischen „Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ gem §56 AsylG vergleichbar, vor allem in Bezug auf den Nachweis der bestimmten Aufenthaltsdauer.2280 Somit kann festgehalten werden, dass sich die Regularisierung dem Grunde nach aus Art 8 EMRK ableiten lässt, aber durch die einfachgesetzliche Ausformung teilweise über diese men- schenrechtliche Verpflichtung hinausgeht und als autonom-national zu qualifizieren ist. Erteilungsvoraussetzungen Der durchgängige Aufenthalt von drei Jahren stellt die Basis dieser Regula- risierung dar.2281 Als wichtigstes Beweismittel dient nach der relevanten Anordnung zum Ausländerrecht ein Auszug der Meldung im Melderegis- ter.2282 Grundsätzlich ist der Nachweis durch jedes rechtlich anerkannte Beweismittel möglich,2283 wie etwa durch Auszüge aus der Krankenversi- cherung, Kontoauszüge, Geldanweisungen ins Ausland oder Zertifikate über Sprachkurse oder Integration. Obwohl der durchgängige Aufenthalt verlangt wird, schadet es nicht, wenn das spanische Hoheitsgebiet für einen Zeitraum von insgesamt weniger als 120 Tagen verlassen wird.2284 Eine weitere Voraussetzung ist – genau wie bei der Arbeitsverwurze- lung2285 – der Nachweis von Arbeitsbeziehungen.2286 Erteilungsvorausset- zung ist daher, dass ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einer mindestens einjährigen Befristung vorgelegt wird.2287 Hierbei kann die zuständige Ausländerbehörde beim Arbeits- und Sozialversicherungsinspektorat eine Stellungnahme zum Arbeitsvertrag einholen.2288 Das Arbeitsverhältnis muss mit Erteilung der Aufenthaltsberechtigung aufgenommen werden kön- 1. 2279 Siehe Kapitel 5.B.III. und Kapitel 5.C.III. 2280 Siehe Kapitel 5.F.I. 2281 Vgl Triguero Martínez, Migraciones 2014, 453; Ques Mena, Diario la Ley 2008/7067, 6. 2282 Vgl Instrucción del 22 de junio de 2005 de la Dirección General de Inmigra- ción, 2. 2283 Vgl Instrucción DGI/SGRJ/3/2011, 3. 2284 Vgl Instrucción del 22 de junio de 2005 de la Dirección General de Inmigra- ción, 2. 2285 Siehe Kapitel 5.E.II. 2286 Camas Roda, Trabajo decente 96. 2287 Art 124 Abs 2 REDYLE. 2288 Vgl Carbajal García, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2012/29, 71ff. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 388 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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