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ihr Bleiberecht trotz Ablehnung durch einen Erfolg auf dem Ausbildungs-
markt verdienen“.2362 Der durch die Einführung der Aufenthaltserlaubnis
bereits angedeutete „Paradigmenwechsel“2363 wird auch durch das nach
Abschluss der vorliegenden Arbeit (1.1.2019) beschlossene Fachkräfteein-
wanderungsgesetz und „Duldungsgesetz“ fortgesetzt.
Darüber hinaus müssen die Ausländer*innen weitere Erteilungsvoraus-
setzungen erfüllen. Der*die Ausländer*in
– muss über ausreichend Wohnraum und Deutschkenntnisse auf B1-Ni-
veau verfügen;
– darf die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich
relevante Umstände getäuscht oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen
verzögert oder behindert haben;
– darf keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisatio-
nen haben und nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wor-
den sein.2364
Die Titelerteilungssperre nach Asylverfahren ist auf die „Aufenthaltser-
laubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ nicht
anzuwenden.2365
Abschließend ist auf die „Ausbildungsduldung“ hinzuweisen, die in §60a
Abs 2 S 4 AufenthG normiert ist.2366 Mit dem Bleiberechtsänderungsge-
setz 2015 wurde die Ausbildung als Duldungsgrund für junge Ausländer*in-
nen unter 21 Jahren, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen,
eingeführt und durch das Integrationsgesetz 20162367 reformiert. Zweck der
„Ausbildungsduldung“ ist es „Geduldeten und ausbildenden Betrieben für
die Zeit der Ausbildung und für einen begrenzten Zeitraum danach mehr
Rechtssicherheit zu verschaffen und das diesbezügliche aufenthaltsrechtli-
che Verfahren zu vereinfachen“.2368 Besondere praktische Probleme beste-
hen in der unterschiedlichen Umsetzung und Auslegung, die zu sehr restrik-
2362 Schammann, Eine meritokratische Wende? Arbeit und Leistung als neue Struk-
turprinzipien der deutschen Flüchtlingspolitik, Sozialer Fortschritt 2017/66,
741 (750).
2363 Schuler, Ein Paradigmenwechsel, trotz allem, zeit.de v19.12.2018, https://www.
zeit.de/politik/deutschland/2018-12/fachkraefteeinwanderungsgesetz-bundeska
binett-arbeitsmigration (21.12.2018).
2364 §18a Abs 1 Z 2-7 AufenthG; vertiefend Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a
AufenthG Rn13-23.
2365 §18a Abs 3 AufenthG und siehe Kapitel 4.A.III.2.c.
2366 Zu den weiteren Voraussetzungen Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt (Hrsg),
Kommentar Ausländerrecht12 (2018) §60a AufenthG Rn37-40.
2367 Gesetz v31.7.2016 (BGBlI 1939).
2368 BT-Drs 18/8615, 48. E. Erwerbstätigkeit und Ausbildung
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik