Seite - 402 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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rungszwecks „Familieneinheit“ auf und deckt deshalb, wie bereits ange-
deutet, auch von Art 8 EMRK erfasste Sachverhaltskonstellationen ab.
Die Arbeitsverwurzelung hat aus quantitativer Sichtweise im spanischen
Ausländerrecht keine große Relevanz, vor allem, wenn man sie mit der
sozialen Verwurzelung vergleicht. Der Grundgedanke dahinter, undoku-
mentiert beschäftigen Ausländer*innen eine Regularisierungsperspektive zu
bieten, scheint löblich. Die zweijährige Aufenthaltszeit ist bei der Erlangung
dieser Aufenthaltsberechtigung ohnehin meist nicht das Problem, sondern
vielmehr, dass zurückliegende Arbeitsbeziehungen von sechs Monaten
nachgewiesen werden müssen. Die erforderliche Anzeige beim Arbeits- und
Sozialversicherungsinspektorat schreckt zu viele Ausländer*innen – auf-
grund der damit verbundenen Konsequenzen – ab. Interessanterweise
spricht ein Autor deshalb davon, dass die Regularisierung ihren eigentlichen
Zweck verfehlt und vielmehr als Abschreckmaßnahme für Arbeitgeber*in-
nen dient.
Die „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der
Beschäftigung“ ist als kontextuelle Eigenheit des deutschen Aufenthalts-
rechts zu verstehen, die aufgrund des „Fachkräftemangels“ erlassen wurde.
Interessanterweise ist sie genau wie die Arbeitsverwurzelung in Spanien
praktisch irrelevant, weil die Erteilungsvoraussetzungen derart hoch ange-
setzt sind, dass sie kaum zu erfüllen sind. Die Aufenthaltserlaubnis soll Ge-
duldeten, die eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben, eine Re-
gularisierungsperspektive bieten. Darüber hinaus muss ein konkretes Ar-
beitsplatzangebot vorliegen. Dieses Erfordernis ist ähnlich der maßgebli-
chen Erteilungsvoraussetzung der sozialen Verwurzelung. Darüber hinaus
müssen die Ausländer*innen aber auch noch Deutschkenntnisse auf B1-
Niveau oder ausreichend Wohnraum vorweisen. Die Feststellung, dass sich
unerlaubt aufhältige Ausländer*innen ihr Bleiberecht verdienen können
ist zwar zutreffend, faktisch hat diese als Systembruch zu qualifizierende
Aufenthaltserlaubnis aber keine Auswirkungen für das deutsche Aufent-
haltsrecht. Hierfür müssten die Erteilungsvoraussetzungen vielmehr an die
faktisch erreichbaren Voraussetzungen angepasst werden. Der durch die
Einführung der Aufenthaltserlaubnis bereits angedeutete „Paradigmen-
wechsel“ wird auch durch das nach Abschluss der vorliegenden Arbeit
(1.1.2019) beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz und „Duldungsge-
setz“ fortgesetzt.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass das deutsche Recht darüber hinaus
einen Duldungsgrund für junge Ausländer*innen geschaffen hat, die eine
Ausbildung in Deutschland absolvieren. Trotz der praktischen Probleme
scheint der Grundgedanke der „Ausbildungsduldung“ gem §60a Abs 2 S 4
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik