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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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beit mit den öffentlichen Behörden, der nationalen Sicherheit oder aus öf- fentlichem Interesse“ wird für ein Jahr und die „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zu- sammenarbeit gegen organisierte Netzwerke” für fünf Jahre erteilt. „Befristete Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Behörden, der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem Interesse“ – Spanien Gem Art 127 REDYLE kann eine „befristete Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit mit den öf- fentlichen Behörden, der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem In- teresse“ („autorización de residencia temporal por circunstancias excepcio- nales de colaboración con autoridades públicas, razones de seguridad nacional o interés público“) erteilt werden. Diese Aufenthaltsberechtigung geht über die völker- und europarechtlichen Verpflichtungen hinaus. Man- gels genauer Angaben in den Statistiken ist unklar, wie viele Aufenthalts- berechtigungen aufgrund dieser Bestimmung erteilt wurden.2395 Erteilungsvoraussetzungen Art 127 REDYLE legt zunächst fest, dass Ausländer*innen eine Aufent- haltsberechtigung erteilt werden kann, die mit polizeilichen, steuerlichen oder richterlichen Verwaltungsbehörden außerhalb des Kampfes gegen or- ganisierte Netzwerke zusammenarbeiten. Im Kampf gegen organisierte Netzwerke existieren zwei eigenständige Aufenthaltsberechtigungen, die sogleich beleuchtet werden.2396 Im Zusammenhang mit der „befristeten Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen“ für Opfer von Straf- taten wurde ein Fall des Obersten Gerichtshofes Kastilien-La Mancha nä- her vorgestellt,2397 der auch für die hier thematisierte Aufenthaltsberechti- gung von Bedeutung ist: Der Betroffene hat als geschützter Zeuge zur Auf- deckung eines Drogennetzwerks und durch seine Aussagen zur Verhaf- I. 1. 2395 Siehe Kapitel 4.C.III.1. 2396 Vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 298 und siehe Kapitel 5.F.II. 2397 STSJ Castilla-La Mancha 225/2016, ECLI:ES:TSJCLM:2016:225, FJ 3 und siehe Kapitel 5.D.I.4.a. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 404 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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