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sammenarbeit geführt hat, beizugeben, in denen die Gründe für die Ertei-
lung substantiiert werden.2405 In diesen Fällen kann die Aufenthaltsberech-
tigung – im Gegensatz zu den übrigen „Aufenthaltsberechtigungen aus
außergewöhnlichen Gründen“ – verlängert werden,2406 wenn das Staatsse-
kretärsamt für nationale Sicherheit zum Schluss kommt, dass die Erteilungs-
gründe weiterhin vorliegen.2407
In den Fällen der Zusammenarbeit mit Verwaltungsbehörden und in
denen betreffend das öffentliche Interesse ist das Generalstaatssekretärsamt
für Ein- und Auswanderung zuständig.2408 Neben der Antragsstellung bei
der jeweils zuständigen Behörde legt Art 127 S 2 REDYLE überdies nahe, dass
beim Staatssekretärsamt für nationale Sicherheit bzw beim Generalstaatsse-
kretärsamt für Ein- und Auswanderung die Erteilung des Aufenthaltstitels
angeregt („instar“) werden kann. So kann eine steuerliche Verwaltungsbe-
hörde beim Staatssekretärsamt für nationale Sicherheit die Erteilung anre-
gen, insofern der*die Betroffene ausreichend mit ihr zusammengearbeitet
hat.
„Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus
außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit gegen
organisierte Netzwerke” – Spanien
Das spanische Ausländerrecht normiert in Art 59 LODYLE sowie in
Art 135-139 REDYLE zwei Aufenthaltsberechtigungen aus außergewöhnli-
chen Gründen, die Ausländer*innen erteilt werden können, wenn sie bei der
Strafverfolgung gegen organisierte Netzwerke kooperieren. Die zwei Auf-
enthaltsberechtigungen unterscheiden sich nur aufgrund der Behörde, mit
der die betreffende Person kooperiert. In der erforderlichen Zusammenar-
beit im Kampf gegen organisierte Netzwerke grenzen sie sich weiters von der
Aufenthaltsberechtigung gem Art 127 REDYLE ab.2409 Mangels genauer
Angaben in den Statistiken ist unklar, wie viele Aufenthaltsberechtigungen
aufgrund dieser Bestimmung erteilt wurden.2410
II.
2405 Art 128 Abs 5 REDYLE und vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/
Moya Malapeira 299.
2406 Siehe Kapitel 4.C.III.4.
2407 Vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 305.
2408 Art 128 Abs 5 litb REDYLE
2409 Vgl Esteban de la Rosa, Art 31 LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/
Triguero Martínez 506 und siehe Kapitel 5.F.I.1.
2410 Siehe Kapitel 4.C.III.1.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik