Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Seite - 406 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 406 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Bild der Seite - 406 -

Bild der Seite - 406 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text der Seite - 406 -

sammenarbeit geführt hat, beizugeben, in denen die Gründe für die Ertei- lung substantiiert werden.2405 In diesen Fällen kann die Aufenthaltsberech- tigung – im Gegensatz zu den übrigen „Aufenthaltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ – verlängert werden,2406 wenn das Staatsse- kretärsamt für nationale Sicherheit zum Schluss kommt, dass die Erteilungs- gründe weiterhin vorliegen.2407 In den Fällen der Zusammenarbeit mit Verwaltungsbehörden und in denen betreffend das öffentliche Interesse ist das Generalstaatssekretärsamt für Ein- und Auswanderung zuständig.2408 Neben der Antragsstellung bei der jeweils zuständigen Behörde legt Art 127 S 2 REDYLE überdies nahe, dass beim Staatssekretärsamt für nationale Sicherheit bzw beim Generalstaatsse- kretärsamt für Ein- und Auswanderung die Erteilung des Aufenthaltstitels angeregt („instar“) werden kann. So kann eine steuerliche Verwaltungsbe- hörde beim Staatssekretärsamt für nationale Sicherheit die Erteilung anre- gen, insofern der*die Betroffene ausreichend mit ihr zusammengearbeitet hat. „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit gegen organisierte Netzwerke” – Spanien Das spanische Ausländerrecht normiert in Art 59 LODYLE sowie in Art 135-139 REDYLE zwei Aufenthaltsberechtigungen aus außergewöhnli- chen Gründen, die Ausländer*innen erteilt werden können, wenn sie bei der Strafverfolgung gegen organisierte Netzwerke kooperieren. Die zwei Auf- enthaltsberechtigungen unterscheiden sich nur aufgrund der Behörde, mit der die betreffende Person kooperiert. In der erforderlichen Zusammenar- beit im Kampf gegen organisierte Netzwerke grenzen sie sich weiters von der Aufenthaltsberechtigung gem Art 127 REDYLE ab.2409 Mangels genauer Angaben in den Statistiken ist unklar, wie viele Aufenthaltsberechtigungen aufgrund dieser Bestimmung erteilt wurden.2410 II. 2405 Art 128 Abs 5 REDYLE und vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/ Moya Malapeira 299. 2406 Siehe Kapitel 4.C.III.4. 2407 Vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 305. 2408 Art 128 Abs 5 litb REDYLE 2409 Vgl Esteban de la Rosa, Art 31 LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero Martínez 506 und siehe Kapitel 5.F.I.1. 2410 Siehe Kapitel 4.C.III.1. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 406 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten