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große Bedeutung hat.2448 Mit der „vorläufigen Aufenthaltsberechtigung und
Arbeitserlaubnis“ ist die Aufnahme jeglicher Erwerbstätigkeit möglich.2449
Die „vorläufige Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ charakteri-
siert, dass sie ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung bis zur Entscheidung
über die endgültige „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“
gilt.2450 Ist die inhaltliche Stellungnahme jedoch negativ, wird die „vorläufi-
ge Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ nicht erteilt.
Aufenthaltsrecht
Ist die endgültige Entscheidung über die „Aufenthaltsberechtigung und
Arbeitserlaubnis“ positiv, wird diese mit einer Gültigkeitsdauer von fünf
Jahren erteilt und berechtigt wiederum zur Ausübung jeglicher Erwerbstä-
tigkeit.2451 Die mit dem REDYLE eingeführte Neuerung, dass die Gültig-
keitsdauer von einem auf fünf Jahre erweitert wurde, ist jedenfalls hervor-
zuheben.2452 Derart kann anschließend eine Daueraufenthaltsberechtigung
beantragt werden.2453 Zu den erforderlichen fünf Jahren wird auch der
Zeitraum gezählt, während dem der*die Betroffene eine „vorläufige Auf-
enthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ innehatte.2454
Endet das Verfahren negativ, verliert eine gegebenenfalls erteilte „vorläu-
fige Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ automatisch ihre Wirk-
samkeit. Das Ausweisungsverfahren wird ebenfalls wieder aufgenommen,
wobei in der Regel eine Ausweisung erlassen wird, außer es sprechen Gründe
für die Erteilung einer Geldbuße.2455 In einem wiederaufgenommenen
Ausweisungsverfahren ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass der*die Betrof-
fene eine andere „Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhnlichen Grün-
4.
2448 Vgl Vicente Palacio, Art 59 LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/Trigue-
ro Martínez 951.
2449 Art 136 Abs 6 und Art 137 Abs 6 REDYLE.
2450 Vgl Díaz Morgado, La residencia de víctimas de trata de personas y la residencia
por colaboración contra redes organizadas in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya
Malapeira 349f.
2451 Art 136 Abs 7 und Art 137 Abs 7 REDYLE.
2452 So auch Díaz Morgado, La residencia de víctimas de trata de personas y la resi-
dencia por colaboración contra redes organizadas in Boza Martínez/Donaire Vil-
la/Moya Malapeira 350.
2453 Art 32 LODYLE.
2454 Art 136 Abs 7 und Art 137 Abs 7 REDYLE.
2455 Instrucción DGI/SGRJ/06/2006, 4; vgl Vicente Palacio, Art 59 LODYLE in
Monereo Pérez/Fernández Avilés/Triguero Martínez 953.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik