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eine Chance für die EU, irreguläre Einwanderung wirksamer zu „bekämp-
fen“, wobei Regularisierungen hierfür das zentrale Korrektiv darstellen.2478
Folglich wird – wie bisher in der vorliegenden Arbeit2479 – eine individual-
rechtliche Perspektive eingenommen.
Gegen Regularisierungen im Allgemeinen wird oft vorgebracht, dass je-
ne Ausländer*innen „belohnt“ werden, die die bestehenden rechtlichen
Regelungen wie die verpflichtende Ausreise ignorieren.2480 Diese Kritik ist
berechtigt, doch zeigen Beispiele aus dem Bau- oder Steuerrecht, dass „Le-
galisierungen“ von rechtswidrig erbauten Bauwerken oder „Steueramnesti-
en“ weit verbreitet sind.2481 Demnach sollte diese Kritik am Verhalten irre-
gulär aufhältiger Migrant*innen bei der Diskussion für eine Regularisie-
rungsRL berücksichtigt werden, aber diese keinesfalls von vorneherein ver-
hindern.
Dafür spricht, dass Regularisierungen bereits Teil der „tool-box“ des aus-
differenzierten, zeitgenössischen Migrationsmanagements auf nationaler
Ebene sind,2482 wie etwa im Rechtsvergleich anschaulich gezeigt wurde.2483
Sie stellen auch in der Konzeption der RückführungsRL – neben der
Rückführung2484 – den Hauptweg aus der aufenthaltsrechtlichen Irregula-
rität dar.2485 Durch den Einsatz von Regularisierungen würden auch die
unionsverfassungsrechtlichen Vorgaben (wirksamer) erfüllt werden; bspw
die Einwanderungspolitik in allen Phasen weiterzuentwickeln, sprich ste-
tig und im Hinblick auf alle aufenthaltsrechtlichen Stufen.2486 Der durch
die Rspr des EuGH in der Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten auftreten-
de aufenthaltsrechtliche Schwebezustand nicht rückführbarer Personen
würde verhindert werden.2487
Ein harmonisiertes Vorgehen auf Unionsebene würde der im Rechtsver-
gleich aufgezeigten Zersplitterung von Regularisierungen auf nationaler
Ebene entgegenwirken2488 und könnte zur Reduzierung der Anzahl der
2478 In dem Sinne Costello, Human Rights 101. Sehr abgeschwächt und teilweise
aA Menezes Queiroz, Illegally Staying 167ff.
2479 Siehe Einleitung D.II.
2480 In dem Sinne Pico Lorenzo, Jueces para la democracia 2002, 68f.
2481 Siehe Kapitel 2.A.
2482 Vgl Kraler, IMISCOE WP Nr24 v Februar 2009, 21 und Desmond in Wiesbrock/
Acosta Arcarazo 70.
2483 Siehe im Detail Teil 2.
2484 Siehe oben Kapitel 3.B.I.
2485 Vgl Triandafyllidou/Vogel in Triandafyllidou 297.
2486 Siehe Kapitel 3.C.II.
2487 Siehe Kapitel 3.B.II.2.
2488 In dem Sinne auch Schieber, Komplementärer Schutz 333f.
Kapitel 6 – Eine Regularisierungsrichtlinie der EU
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik