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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Personen mit einem irregulären Aufenthalt beitragen. Ebenfalls angedeu- tet wurde bereits, dass eine RegularisierungsRL Vorteile für die jeweiligen Staatsbudgets und die Rechtsstaatlichkeit bringen würde.2489 Weiter oben wurde bereits der Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip besprochen, in- sofern die EU von Regularisierungen als Rechtsinstrument Gebrauch macht.2490 Durch die Harmonisierung würde es auch auf Ebene des Voll- zugs zu Erleichterungen kommen (Verwaltungsvereinfachung). Darüber hinaus könnte die wirksame Steuerung der Migrationsströme erreicht werden. Diese spiegelt sich nach der Konzeption des AEUV in einer Annäherung des Rechtsbestands und der -wirklichkeit wider.2491 An- hand von Regularisierungen könnte die EU das Vollzugsdefizit von Rück- führungen verringern und eine „aktive Migrationspolitik betreiben“, die „Einfluss auf die Rechtswirklichkeit“2492 ausübt. Derart würden sowohl die Grundrechtspositionen irregulär aufhältiger Migrant*innen2493 als auch die Steuerungsinteressen der Mitgliedstaaten eine Stärkung erfahren und im Sinne eines Ausgleichs befriedigt werden.2494 Grundkonzeption – ganzheitlicher Ansatz Meine Grundkonzeption einer RegularisierungsRL geht von einem ganz- heitlichen Ansatz aus, der alle irregulär aufhältigen Migrant*innen adressiert und die im Rechtsvergleich ausgemachten Materien in einer einzigen RL zusammenfasst. Derart kann die RückführungsRL bestmöglich ergänzt und der bis dato verfolgte fragmentarische Ansatz der EU und der Mitglied- staaten harmonisiert werden. Materiell sollten alle Regularisierungen, die unter einen der sechs Regularisierungszwecke fallen, erfasst werden.2495 Anders gesagt, es werden all jene Maßnahmen berücksichtigt, die als Regu- larisierung im Sinne der vorliegenden Arbeit zu verstehen sind.2496 B. 2489 Vgl etwa Bast in Fischer-Lescano/Kocher/Nassibi 71 mit Hinweis auf Dauvergne, Illegal 9ff. 2490 Siehe Kapitel 3.D.IV. 2491 So auch Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn15. 2492 Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn15. 2493 Vgl Bast, ZAR 2012, 6 und Thym, CMLRev2013, 715 in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. 2494 Siehe Bast, Aufenthaltsrecht 143. 2495 Siehe Tabelle 2 in Kapitel 2.B.III. 2496 Siehe Kapitel 2.A.II. B. Grundkonzeption – ganzheitlicher Ansatz 423 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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