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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Erste Harmonisierungsphase Zweckmäßig wäre es, in einer ersten Harmonisierungsphase die völker- und europarechtlichen Mindeststandards auf der Grundlage des von mir vorgenommenen Rechtsvergleichs zu erfassen und zu definieren. Im Ein- zelnen sind das Art 3 und 8 EMRK auf völkerrechtlicher Ebene. Auf euro- parechtlicher Ebene sind die RückführungsRL, die Menschenhandelsop- ferRL und die SanktionsRL sowie die GRC zu berücksichtigen. Hierbei muss gleichfalls die relevante EuGH- und EGMR-Rspr miteinbezogen wer- den. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf die erste Phase Mindesterteilungs- voraussetzungen für all jene Regularisierungen festgelegt werden sollten, die von völker- oder europarechtlichen Bestimmungen abgeleitet werden und daher unter die Regularisierungszwecke 1 bis 4 fallen.2501 Ein Rechts- anspruch auf Regularisierung sollte für all jene Fälle festgelegt werden, in denen – im Einklang mit der vorliegenden Arbeit – eine Regularisierungs- pflicht besteht.2502 Eine solche lässt sich unter anderem aus Art 3 und 8 EMRK bzw der RückführungsRL ableiten. Durch diesen Harmonisie- rungsschritt könnte die EU irreguläre Einwanderung wirksamer „bekämp- fen“ und zur Reduzierung der Anzahl irregulär aufhältiger Migrant*innen beitragen. Als Vorlage für die klar festzulegenden Mindesterteilungsvor- aussetzungen sollten die höherrangigen Normen selbst dienen, um die derzeit bestehende mitgliedstaatliche Praxis, die oftmals über die höher- rangigen Verpflichtungen hinausgeht, nicht zu schwächen.2503 Diese Herangehensweise würde die Menschenrechte bzw die dementspre- chenden europarechtlichen Rechtsakte in den Mittelpunkt der Regularisie- rungsRL stellen. Die RL würde durch die „Fundierung in den universellen Menschenrechten […] eine kosmopolitische Grundlage“2504 haben. In diese Richtung geht auch eine Arbeit von Schmid-Drüner, die bereits 2007 eine RL „zum Schutz elementarer Grundrechte illegal aufhältiger Drittstaatsan- gehöriger“2505 gefordert hat. Die von Schmid-Drüner vorgeschlagene RL „sollte den sog. ‚Illegalen‘ u.a. die Achtung ihrer Menschenwürde, ihres Privat- und Familienlebens, des Rechts auf Gesundheitsschutz und auf I. 2501 Siehe Kapitel 2.B.III.1.-3. 2502 Siehe Kapitel 3.B.II. und weiters auch Kapitel 2.B.III.2. 2503 Vgl Bausager/Møller/Ardittis, Studie v11.3.2013, 84. 2504 So Bast, Vom subsidiären Schutz zum europäischen Flüchtlingsbegriff, ZAR 2018, 41 (46) in Bezug auf den subsidiären Schutz. 2505 Schmid-Drüner, Einwanderungsrecht 477. B. Grundkonzeption – ganzheitlicher Ansatz 425 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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