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werden. Nicht zweckmäßig wäre es, dass durch die Einführung eines solchen
Status ähnliche Probleme wie mit den sogenannten „Kettenduldungen“ in
Deutschland entstehen und irregulär aufhältige Personen erst recht wieder in
der dauerhaften Nichtrückführbarkeit festhängen.2519
Ein im Rahmen einer RegularisierungsRL erlangtes Aufenthaltsrecht
muss jedenfalls einen rechtmäßigen Aufenthalt begründen.2520 Ein wesent-
licher Punkt im Hinblick auf das gewährte Aufenthaltsrecht ist, dass den
irregulär aufhältigen Migrant*innen die Verlängerung des Aufenthalts-
rechts oder der Umstieg ins „ordentliche“ Aufenthaltsregime ermöglicht
wird. Ein praktisches Problem ist, dass viele irregulär aufhältige Mi-
grant*innen nach der Regularisierung, oftmals wieder in die aufenthalts-
rechtliche Irregularität zurückfallen.2521 Besonders prägnant war die Situa-
tion in Spanien in den 90iger Jahren, die im Zusammenhang mit den ein-
gesetzten Regularisierungs-Programmen aufgetreten ist.2522 Ähnliche Pro-
bleme zeigen sich auch im geltenden spanischen Recht bei den unter-
schiedlichen Verwurzelungstatbeständen wie Sabater/Domingo gezeigt ha-
ben.2523 Die Voraussetzungen für die Verlängerung bzw den Umstieg soll-
ten deshalb so formuliert sein, dass sie von den rechtmäßig aufhältigen Mi-
grant*innen erfüllt werden können, da sie ansonsten wieder irregulär auf-
hältig werden. Als Ausgangspunkt hierfür können die jeweiligen Ausfüh-
rungen in Kapitel 4 herangezogen werden. Darüber hinaus sollte geregelt
werden, ob nach einer Verlängerung bzw einem Umstieg ein Daueraufent-
halt erlangt werden kann bzw unter welchen Voraussetzungen dies mög-
lich wäre.
Darüber hinaus sollten mit dem gewährten Aufenthaltsrecht auch be-
stimmte Statusrechte einhergehen, wobei hier insbesondere an einen Zu-
gang zum Arbeitsmarkt,2524 zu Sozialleistungen und zur
Gesundheitsversorgung zu denken ist. In dem Zusammenhang sollte die
REGANE I-Studie aus dem Jahr 2014 berücksichtigt werden, die den Titel
„Feasibility Study on the Labour Market Trajectories of Regularised Immi-
2519 Siehe Kapitel 5.A.I.2.d.
2520 Siehe Kapitel 2.A.II.2.
2521 Triandafyllidou/Vogel in Triandafyllidou 295f.
2522 Siehe Cabellos Espiérrez/Roig Molés in Aja/Arango Joaquín 114 und Kapitel 4.C.I.
2523 Siehe Sabater/Domingo, International Migration Review 2012/46, 203ff und
Fn 1552 und 1553.
2524 In Bezug auf den Arbeitsmarktzugang kann Art 79 Abs 5 AEUV von den Mit-
gliedstaaten nicht eingewandt werden, um nationale Quoten auf mitgliedstaat-
licher Ebene einzuführen. Siehe im Detail Kapitel 3.D.II.2.
Kapitel 6 – Eine Regularisierungsrichtlinie der EU
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik