Seite - 442 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Folgen des zahlenmäßig rapiden Anstiegs an Ausländer*innen bis zum
Jahre 2005 war. Die Entwicklung stand aber nicht in engem Bezug zu den
Asylantragszahlen und darüber hinaus kam es auch nicht zu ständigen Re-
formen.
Auf der iberischen Halbinsel wurden ab Anfang der 90iger Jahre Regula-
risierungs-Programme eingesetzt, um Ausländer*innen einen Ausweg aus
der aufenthaltsrechtlichen Irregularität zu bieten. Dieses Steuerungsinstru-
ment wurde beinahe jährlich eingesetzt, Regularisierungs-Mechanismen
haben sich erst 2005 etabliert. Im Gegensatz zu Deutschland und Öster-
reich sind Regularisierungen seit jeher sehr eng von der Wirtschaft und
dem Arbeitsmarkt abhängig bzw beruhen stärker auf wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten. Regularisierungs-Programme kamen in Österreich nie zum
Einsatz, da ab Ende der 90iger Jahre Regularisierungs-Mechanismen heran-
gezogen wurden. Deutschland hat einen Mittelweg zwischen Österreich
und Spanien gewählt, da ab Anfang der 90iger Jahre Regularisierungs-Me-
chanismen eingesetzt wurden. Ab Mitte der 90iger wurde dann auch von
Regularisierungs-Programmen Gebrauch gemacht. Nunmehr ist in allen
drei Staaten die gleiche Art von Regularisierung, in concreto Regularisie-
rungs-Mechanismen, anzutreffen, die in der Folge in Kapitel 5 rechtsver-
gleichend analysiert wird.
Bedeutsam für die Entwicklung der Regularisierungen ist im weiteren
Sinne auch der rechtliche Status von Ausländer*innen bzw Fremden, der
teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Hervorzuheben ist, dass in
Spanien irregulär aufhältige Ausländer*innen Zugang zu Sozialleistungen
und zur Gesundheitsversorgung haben. Dies stellt einen gravierenden Un-
terschied zur österreichischen und deutschen Rechtslage dar, da der Status
deshalb wesentlich weniger prekär ist. Beim Zugang zu unselbstständiger
Beschäftigung zeigt sich in allen drei Mitgliedstaaten ein sehr ähnliches
Bild, da für die Ausübung einer Beschäftigung jeweils eine gesonderte Be-
rechtigung erforderlich ist, die an den rechtmäßigen Aufenthalt bzw an
die aufenthaltsrechts-begründende Entscheidung geknüpft ist. In Spanien
weisen einige Autoren und Autorinnen in dem Zusammenhang darauf
hin, dass undokumentierte Beschäftigung sozusagen „geduldet“ wird bzw
„geduldet“ worden ist.
Im Hinblick auf den un/rechtmäßigen bzw un/erlaubten Aufenthalt hat
sich gezeigt, dass dieser in allen drei Mitgliedstaaten mit einer Verwal-
tungsstrafe oder gerichtlichen Strafe bedroht ist. In Österreich führt ein
„negatives“ Verfahren zur Erteilung eines „Aufenthaltstitels aus berück-
sichtigungswürdigen Gründen“ automatisch zum Erlass einer aufenthalts-
beendenden Maßnahme, die in der Folge durchgesetzt werden kann. Auch
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik