Seite - 443 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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in Deutschland führt die Ablehnung eines Antrags auf eine „humanitäre
Aufenthaltserlaubnis“ zum Erlass einer Abschiebungsandrohung, die in
weiterer Folge vollstreckt werden kann. Dies stellt einen wesentlichen Un-
terschied zur spanischen Rechtslage dar. Dort geht mit einer abweisenden
Entscheidung über eine Aufenthaltsberechtigung nicht automatisch eine
aufenthaltsbeendende Maßnahme einher. Zwar besteht aufgrund des irre-
gulären Aufenthalts eine Ausreiseverpflichtung, diese kann aber mangels
Titel nicht durchgesetzt werden.
Eine aufrechte aufenthaltsbeendende Maßnahme kann – in unterschied-
licher Ausprägung – in allen drei Mitgliedstaaten einen Versagungsgrund
darstellen. In Österreich stellt eine aufrechte Rückkehrentscheidung samt
Einreiseverbot einen Versagungsgrund bei den „Aufenthaltstiteln aus be-
rücksichtigungswürdigen Gründen“ dar. In Deutschland führt das Beste-
hen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses im Sinne des
§54 Abs 1 Z 2 oder 4 AufenthG zum Versagen einer „humanitären Aufent-
haltserlaubnis“. In Spanien stellt ein laufendes Ausweisungsverfahren bzw
das Bestehen einer aufrechten Ausweisung einen Zurückweisungsgrund
dar, sofern die „Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhnlichen Grün-
den“ erst nach der Einleitung des Ausweisungsverfahrens bzw dem Erlass
der Ausweisung beantragt wird. Wurde die Ausweisung jedoch bloß auf-
grund des irregulären Aufenthalts oder der undokumentierten Beschäfti-
gung erlassen und kommt die Behörde in einer ersten Analyse zum
Schluss, dass die Voraussetzungen für die beantragte Aufenthaltsberechti-
gung vorliegen, ist der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsberechtigung
zuzulassen und die bestehende rechtskräftige Ausweisung gegebenenfalls
aufzuheben.
Keine Besonderheiten ergeben sich bei den jeweils einschlägigen aufent-
haltsrechtlichen, ausländerrechtlichen bzw fremdenrechtlichen Behörden.
Darüber hinaus stehen den Ausländer*innen bzw Fremden jeweils unter-
schiedliche Rechtsschutzinstrumentarien sowohl im verwaltungs- als auch
im verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Unterschiede beste-
hen, ob mit dem eingebrachten Rechtsmittel aufschiebende Wirkung ein-
hergeht. Dies ist bei ablehnenden/abweisenden Entscheidungen in
Deutschland und Österreich besonders relevant, da mit diesen eine aufent-
haltsbeendende Maßnahme einhergeht.
D. Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich (Kapitel 4)
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik