Seite - 453 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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fasst. Einige dieser Sachverhaltskonstellationen fallen wohl unter andere
Regularisierungen des spanischen Rechts, wobei vor allem die soziale Ver-
wurzelung zu nennen ist.
Zusammengefasst hat sich gezeigt, dass die Regularisierungen sehr stark
an der EGMR-Rspr zu Art 8 EMRK und der darin etablierten Interessens-
abwägung angelehnt sind. Diese Tendenz hat sich vor allem in Österreich
und Deutschland gezeigt. Österreich hat darüber hinaus noch eine spezifi-
sche Regularisierung für unbegleitete Minderjährige kreiert. Im Hinblick
auf Deutschland dürfen Regularisierungen, die unter andere Regularisie-
rungszwecke fallen, nicht außer Acht gelassen werden, da diese teilweise
auch aufgrund familiärer Gründe erteilt werden. Beispielsweise die „Auf-
enthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ und die „Aufenthaltser-
laubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“, die jeweils
auch abgeleitete Aufenthaltsrechte für Familienangehörige etablieren. Spa-
nien hat einen entgegengesetzten Weg gewählt und in zwei Regularisie-
rungen spezifische Sachverhaltskonstellationen kodifiziert. Dies scheint
eine zu starre Lösung zu sein, die sich nicht in allen Belangen mit Art 8
EMRK vereinen lässt. Hierbei darf aber nicht außer Acht gelassen werden,
dass einige Fallkonstellationen durch andere Regularisierungen, wie bspw
die soziale Verwurzelung abgedeckt werden.
Der vierte Regularisierungszweck zeichnet sich durch ein Abzielen auf
vulnerable Personengruppen oder Situationen aus und wird in zwei Unter-
kategorien unterteilt. Spezifisch für diesen Regularisierungszweck ist, dass
den Prüfungsmaßstab für die Unterkategorie „Opferschutz“ das Unions-
recht bildet, wohingegen sich die Unterkategorie „sonstige Härtefälle“ we-
der aus völker- noch aus unionsrechtlichen Bezügen ableiten lässt und da-
her als autonom-national zu qualifizieren ist.
Wie bereits angesprochen, bildet das Sekundärrecht der EU, vor allem
die MenschenhandelsopferRL und SanktionsRL, den Prüfungsmaßstab
der Unterkategorie „Opferschutz“. Demnach haben die Mitgliedstaaten
Opfern von speziell festgelegten Straftaten die Möglichkeit einzuräumen
einen Aufenthaltstitel zu erlangen, wobei die Festlegung der Voraussetzun-
gen und die Entscheidung über die Erteilung im Ermessen der Mitglied-
staaten bleibt.
Im spanischen Recht ist jeweils eine Regularisierung für Menschenhan-
delsopfer bzw für Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt ge-
worden sind, normiert. Erstere stellt einerseits eine vorbildliche Umset-
zung der MenschenhandelsopferRL dar. Letztere schafft für das Problem
der Gewalt an ausländischen Frauen ein leistungsfähiges Schutzregime.
Die sehr ähnlich ausgestalteten befristeten Aufenthaltsberechtigungen und
E. Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen nach dem Regularisierungszweck
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik