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Die Arbeitsverwurzelung hat aus quantitativer Sichtweise im spanischen
Ausländerrecht keine große Relevanz, vor allem, wenn man sie mit der so-
zialen Verwurzelung vergleicht. Der Grundgedanke dahinter, undoku-
mentiert beschäftigen Ausländer*innen eine Regularisierungsperspektive
zu bieten, scheint löblich. Die zweijährige Aufenthaltszeit ist bei der Erlan-
gung dieser Aufenthaltsberechtigung ohnehin meist nicht das Problem,
sondern vielmehr, dass zurückliegende Arbeitsbeziehungen von sechs Mo-
naten nachgewiesen werden müssen. Die erforderliche Anzeige beim Ar-
beits- und Sozialversicherungsinspektorat schreckt zu viele Ausländer*in-
nen – aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen – ab. Interessanter-
weise spricht ein Autor deshalb davon, dass die Regularisierung ihren ei-
gentlichen Zweck verfehlt und vielmehr als Abschreckmaßnahme für Ar-
beitgeber*innen dient.
Die „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der
Beschäftigung“ ist als kontextuelle Eigenheit des deutschen Aufenthalts-
rechts zu verstehen, die aufgrund des „Fachkräftemangels“ erlassen wurde.
Interessanterweise ist sie genau wie die Arbeitsverwurzelung in Spanien
praktisch irrelevant, weil die Erteilungsvoraussetzungen derart hoch ange-
setzt sind, dass sie kaum zu erfüllen sind. Die Aufenthaltserlaubnis soll Ge-
duldeten, die eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben, eine Re-
gularisierungsperspektive bieten. Darüber hinaus muss ein konkretes Ar-
beitsplatzangebot vorliegen. Dieses Erfordernis ist ähnlich der maßgebli-
chen Erteilungsvoraussetzung der sozialen Verwurzelung. Darüber hinaus
müssen die Ausländer*innen aber auch noch Deutschkenntnisse auf B1-
Niveau oder ausreichend Wohnraum vorweisen. Die Feststellung, dass sich
unerlaubt aufhältige Ausländer*innen ihr Bleiberecht verdienen können
ist zwar zutreffend, faktisch hat diese als Systembruch zu qualifizierende
Aufenthaltserlaubnis aber keine Auswirkungen für das deutsche Aufent-
haltsrecht. Hierfür müssten die Erteilungsvoraussetzungen vielmehr an die
faktisch erreichbaren Voraussetzungen angepasst werden. Der durch die
Einführung der Aufenthaltserlaubnis bereits angedeutete „Paradigmen-
wechsel“ wird auch durch das nach Abschluss der vorliegenden Arbeit
(1.1.2019) beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz und „Duldungsge-
setz“ fortgesetzt.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass das deutsche Recht darüber hinaus
einen Duldungsgrund für junge Ausländer*innen geschaffen hat, die eine
Ausbildung in Deutschland absolvieren. Trotz der praktischen Probleme
scheint der Grundgedanke der „Ausbildungsduldung“ gem §60a Abs 2 S 4
AufenthG ein leistungsfähiger Ansatz zu sein, der den postulierten Erfor-
dernissen der deutschen Wirtschaft entspricht. Dieser Weg wird mit dem
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik