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Rudolf Eitelberger von Edelberg - Netzwerker der Kunstwelt
Seite - 357 -
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Kunstpolitik zwischen den Kaiserstädten 357 universitärem Vorbild gelegentlich auch von der Presse aufgegriffen : In einem 1874 im Deutschen Reichsspiegel veröffentlichten Artikel wird vehement Stellung gegen die bevorstehende Berufung Anton von Werners bezogen, mit der man eine zu einseitige Entwicklung der Akademie begünstigen würde. Um eine gleichmäßige Entfaltung al- ler Kunstrichtungen zu fördern, sollte die Leitung solcher Einrichtungen lieber den Kunstgelehrten übertragen werden, wie es in anderen Städten schon der Fall sei : Als Beispiel wird u. a. das Österreichische Museum für Kunst und Industrie in Wien genannt, »im Grunde genommen auch eine Art Akademie«, in der »die Oberleitung und ein Theil des Unterrichts in den Händen von Kunstgelehrten« lagen.44 In Berlin blieb auch der Status einer Kunstbehörde bestehen, wenngleich das Minis- terium den Senat der Akademie nur als »technische« Kunstbehörde verstanden wissen wollte. Der Senat war dagegen interessiert, die eigene Stellung innerhalb des Staatsge- füges zu untermauern und zudem bedacht, den Einfluss von Außenstehenden innerhalb seines Gremiums zu vermeiden  – insbesondere wenn diese keine Künstler waren. Ak- teure aus anderen Gebieten der Kunstpolitik und Kunstwissenschaft könnten höchstens als Ehrenmitglieder angesehen werden ; diesen sprach man aber die Kompetenz ab, »aus künstlerischer Erfahrung« urteilen zu können. Lediglich für den »Lehrer für Kunstge- schichte« des eigenen Instituts konnte man sich vorstellen, »eine angemessene Verwen- dung finden [zu] könne[n]«. Das Kultusministerium versuchte dagegen, die Strukturen des akademischen Senats etwas aufzulockern. Im Statut von 1875 wurde festgesetzt, dass das Ministerium auch Musik- und Kunstgelehrte außerhalb des akademischen Be- triebes als Mitglieder des Senats ernennen dürfe. Wenngleich das Resultat ein völlig an- deres als in Wien war, ging es letztlich auch in Berlin um das Ringen um die Deutungs- hoheit über die Kunstpolitik des Landes : Begonnen aus der praktischen Notwendigkeit einer angemessenen und zeitgemäßen Ausbildungsreform heraus entwickelte sich die Debatte im Laufe der Jahre zunehmend auch um die Frage, welche Institution die ent- scheidende letzte Instanz innerhalb des Staates sein sollte.45 vergeblich für die Leitung der Gemäldegalerie in Kassel. Die Bestallungsurkunde von Anton von Werner von 1875 trägt Richard Schönes handschriftlichen Vermerk »zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren«, vgl. GStA PK, I.  HA Rep.  76 Ve Sekt.  17 Abt.  I Nr.  11 Bd.  3, Bl.  104. Zu Anton von Werner siehe D. Bartman, Anton von Werner. Zur Kunst und Kunstpolitik im Deutschen Kaiserreich, Berlin 1985. 44 Deutscher Reichsspiegel Nr.  3. Der Artikel befindet sich im Bd.  2, Bl.  132 (zit. Anm.  43) der Akten des Kultusministerium über die Reorganisation der Berliner Akademie und wurde im Februar 1874 sowohl von Richard Schöne als auch vom Kultusminister Adalbert von Falk in Augenschein ge- nommen. 45 Zitat in GStA PK, I.  HA Rep.  76 Ve Sekt.  17 Abt.  I Nr.  11 Bd.  3, Bl.  23–26, hier Bl.  23–24 ; ebenda Bd.  2, Bl.  121–128, hier Bl.  122 sowie Bl.  194–201, hier Bl.  198–199. Über die Kunstaka-
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Rudolf Eitelberger von Edelberg Netzwerker der Kunstwelt
Titel
Rudolf Eitelberger von Edelberg
Untertitel
Netzwerker der Kunstwelt
Autoren
Julia Rüdiger
Eva Kernbauer
Kathrin Pokorny-Nagel
Raphael Rosenberg
Patrick Werkner
Tanja Jenni
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20925-6
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
562
Kategorie
Biographien
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