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220 Debora J. Meijers
bringen konnte. Auf Baillous Bitte hin nahm die Kaiserin diese lediglich teilweise und
vorübergehend zurück.25
Mittlerweile hatte die Kaiserin auch beschlossen, den Zugang zum Physikalischen
Kabinett und zum Münzkabinett auszudehnen. Ab spätestens Anfang Februar 1773
standen diese sogar an allen Tagen der Woche, den Montag ausgenommen, „dem Pub-
likum offen“.26 Außerdem wurde ab Januar 1774 „den jenigen Lehrern, denen besagte
Cabinette als ein Hülff Mittel zu ihren Wissenschaften dienen könnte“, freier Zugang
zu allen drei Kabinetten eingeräumt, ohne dass eine Beschränkung auf bestimmte Tage
genannt wurde.27 Auch hier bestand das Ziel letztendlich darin, dass die Sammlungen
für die Berufsausübung dieser neuen Besucherkategorie – und damit für den Staat –
von möglichst großem Nutzen sein sollten.
Kaum 14 Jahre später jedoch wurden dem Beispiel der Schatzkammer folgend, für
die das schon von Anfang an galt, zuerst im Münzkabinett (1787) Maßnahmen ergrif-
fen, die Zahl der Besucher zu reduzieren und sie durch eine vorgeschriebene Voran-
meldung zu reglementieren. Das Naturalienkabinett, das 1790 nach der Verlegung des
Physikalischen Kabinetts um einen dritten Raum vergrößert worden war, folgte: Als
einzige allgemeine Besuchszeit wird dort 1793 Dienstag von halb zehn bis zwölf ange-
geben, ebenfalls gegen Voranmeldung.28 Dass Füger 1813 feststellen konnte, dass in
den Kabinetten „Anstand und Ordnung“ herrschten, wird diesen Maßnahmen zu ver-
danken sein. Sein Antrag, die Öffnung der Bildergalerie für das allgemeine Publikum
von drei auf zwei Besuchstage zu beschränken und Eintrittskarten einzuführen, wurde
im selben Jahr 1813 bewilligt.29 Die Frage ist allerdings, warum das nicht wie bei den
Kabinetten schon in den Jahren 1780 oder 1790 passierte.
Nur ein gewisses Maß an Regulierung nahm man in der Bildergalerie bereits 1779
vor, zwei Jahre nach der Eröffnung im Oberen Belvedere, wie eine Fußnote bei
Kurzböck bezeugt: „Montags, Mitwochs, und Freitags steht die Galerie jedermann
offen. Hier müssen wir anmerken, dass es verboten ist, mit einem Stock in die Galerie
zu treten, weil verschiedene Vorwitzige die Gemälde damit betastet haben. Dieses Ver-
bot ist sehr billig, so man sollte vielen nasenweisen Herren, wenn es möglich wäre, ihre
Finger ablegen heissen.“30
Anschließend erklangen Beschwerden über „niederen“ Besuch in Johann Pezzls
Skizze von Wien aus dem Jahr 1787: An den allgemeinen Öffnungstagen (seinerzeit
immer noch montags, mittwochs und freitags) würden insbesondere „in den wärmeren
25 Vgl. unten in diesem Beitrag (S. ##) und Anm. 64.
26 Hassmann 2015, 69, verweist auf einen Bericht in der Realzeitung vom 6. März 1773 (9. Stück, 136).
27 Ebenda, 88, Dok. 26 vom 27. Januar 1774.
28 Ebenda, 19, 39, 71 und Tabelle bei Dok. 20. Dies bedeutete, dass die Blauer-Montag-Besucher/innen
ausgeschlossen wurde. Inwieweit eine regressive Staatspolitik dabei eine Rolle spielte, müsste weiter
untersucht werden.
29 Ebenda, 15, Randnote 7, 40 und 72: Künftig sollte das allgemeine Publikum, sofern anständig geklei-
det, nur montags und donnerstags (Festtage und Schlechtwettertage ausgenommen) Zugang erhalten;
Vorbericht Fügers, undatierter Katalogentwurf, KHM Gemäldegalerie, Galerieakten; Engerth 1881,
LXXXVII.
30 Kurzböck 1779, 54–56.
Schöne Wissenschaften
Sammeln, Ordnen und Präsentieren im josephinischen Wien
- Titel
- Schöne Wissenschaften
- Untertitel
- Sammeln, Ordnen und Präsentieren im josephinischen Wien
- Autor
- Nora Fischer
- Herausgeber
- Anna Mader-Kratky
- Verlag
- Österreichische Akademie der Wissenschaften
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7001-8642-7
- Abmessungen
- 20.9 x 29.3 cm
- Seiten
- 306
- Kategorie
- Kunst und Kultur