Seite - 228 - in Schöne Wissenschaften - Sammeln, Ordnen und Präsentieren im josephinischen Wien
Bild der Seite - 228 -
Text der Seite - 228 -
228 Debora J. Meijers
ist es bemerkenswert, dass der Terminus Publikum in den hier besprochenen Doku-
menten aus dem Archivbestand des k. k. Oberstkämmereramtes kaum vorkommt.
Obgleich die Zugänglichkeit der Hofsammlungen ebenso wie die Ausdehnung der
unterschied lichen Besuchergruppen ein stets wiederkehrendes Thema ist, begegnet
uns der Terminus Publicum (mit c) nur ein einziges Mal in der Bedeutung Galeriepu-
blikum, und zwar am Ende dieses Zeitraums in Fügers mittlerweile bekanntem Antrag
aus dem Jahr 1813 um Einschränkungen der Zulassungspolitik, sodass „den gebildeten
Ständen des Publicums […] der Genuss der Galerie um so viel angenehmer werden
[wird], der nur bei geräuschloser Betrachtung stattfinden kann“.69 Die übrigen beiden
Male, in denen vom Publikum die Rede ist, geht es um die Zugänglichkeit des Belve-
dereparks und nicht der Gemäldegalerie.70
Wir können demnach nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Besucher einer
Galerie oder eines Kabinetts in jener Zeit von jedem und in jedem Kontext als ihr Pub-
likum bezeichnet werden, wie dies heute der Fall ist.71 Um die Verwendung dieses
Begriffs zu ergründen, müssen wir die Perspektive des Hofstaates und der Hofbeam-
ten verlassen und gegen die der Autoren von Katalogen, Stadtführern, Zeitungen und
Zeitschriften eintauschen. Wie bereits dargelegt, sind es anfangs diese Verfasser, die –
als Sprachrohr für die Bevölkerung (oder Teile der Bevölkerung) oder als selbst
ernannte Vermittler zwischen Herrscher und Volk – die Kabinett- und Galeriebesu-
cher als das Publikum bezeichnen.72
So teilt beispielsweise die Realzeitung ihren Lesern am 6. März 1773 mit, dass das
Naturalienkabinett „alle Montage Vormittag dem Publikum offen“ stehe, „die zwey
anderen aber alle Tage, den Montag allein ausgenommen“.73 Auch Christian von
Mechel spricht als Vermittler, als er in seinem Verzeichniß der k. k. Gemäldegalerie aus
dem Jahre 1783 an „die zwei erhabenen jetzigen Stifter und Wiederhersteller der Gal-
lerie [Maria Theresia und Joseph II.], die, denen das Publikum diese wahre Zierde
Wiens, den öffent lichen, gemeinnützigen Gebrauch davon und all das Gute, so daraus
entspringen kann, schuldig ist“, erinnert.74
69 Wien, HHStA, OKäA, Akt Nr. 686 ex 1813; zit. nach Lhotsky 1941−1945, 488.
70 Hassmann 2013, Anm. zu Dok. 65 mit zwei Verweisen: 1779 empfahl Generalhofbaudirektor Ernst
Christoph Graf Kaunitz-Rietberg der Kaiserin, den Garten „allein als ein Lust-Garten vor das Publi-
cum zum Spatzieren“ einzurichten, schlicht ohne Obstbäume, Blumen usw. 1774 war bereits fest-
gestellt worden, dass der Garten „nur für das Publikum“ war, Grund genug, weshalb es nicht nötig
war, „die Vasen der Treillage-Häuschen […] zu vergolden“. Vgl. dazu auch Fuhrmann 1770, III, 589.
Die offizielle Registrierung des erwähnten Beschlusses ist offenkundig nicht erhalten geblieben.
Deshalb ließ sich auch nicht feststellen, ob vonseiten des Hofes bereits der Terminus Publicum
verwendet wurde oder ob er aus dem Wortgebrauch Fuhrmanns stammt. Letzteres scheint am wahr-
scheinlichsten.
71 Als Sammlungshistoriker/innen sollten wir daraus Schlüsse für den eigenen Wortgebrauch ziehen,
indem wir für das 18. Jahrhundert nur mit Vorbehalten vom (Galerie-, Kabinetts- und Museums-)
Publikum reden.
72 Meijers 2016, 41–43.
73 Hassmann 2015, 69, verweist auf die Realzeitung vom 6. März 1773, 9. Stück, 136.
74 Meijers 2016, 42 zit. Mechel 1783, XII.
Schöne Wissenschaften
Sammeln, Ordnen und Präsentieren im josephinischen Wien
- Titel
- Schöne Wissenschaften
- Untertitel
- Sammeln, Ordnen und Präsentieren im josephinischen Wien
- Autor
- Nora Fischer
- Herausgeber
- Anna Mader-Kratky
- Verlag
- Österreichische Akademie der Wissenschaften
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7001-8642-7
- Abmessungen
- 20.9 x 29.3 cm
- Seiten
- 306
- Kategorie
- Kunst und Kultur