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„ In diesen schweren Tagen“ - Die Technische Hochschule Graz im Ersten Weltkrieg
Seite - 304 -
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304 gewähren. Ein längeres Offenhalten der Torflügel der Hauseinfahrt während der Fliegergefahr ist zu vermeiden. Die beigestellte Aufsichtsperson wolle auch angewiesen werden, während des Alarms bis zum Signal „Gefahr vorüber“ sich in der Toreinfahrt aufzuhalten, um für die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen. Falls vor Torsperre Fliegeralarm signalisiert wird, hat die Aufsichtsperson die Hausflur, wie dies übrigens bei Tag für alle Häuser im Stadtgebiet gilt, für den Zufluchtsuchenden zugänglich zu halten. Auch in diesem Falle ist die ununter- brochene Anwesenheit der Aufsichtsperson für die Dauer des Alarms schon im Interesse des Hauseigentümers dringend erwünscht.583 Die Diskussion um die Etablierung des Ingenieurtitels als offizielle, gesetzlich geschützte Standesbezeichnung wurde in Österreich ab etwa 1855 primär vom Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein getragen, der im Zuge der Revolution des Jahres 1848 und der damit verbundenen Liberalisierung im Vereinswesen noch 1848 als „Österreichischer Ingenieur-Verein“ gegründet worden war.584 Zum ersten Mal konkret war der Wunsch nach Regelung der Ingenieurtitelfrage am I. Ingenieur- und Architektentag im Jahr 1880 zum Aus- druck gebracht worden, und zwar primär deshalb, da sich beim Tragen des In- genieurtitels inzwischen ein starker „Wildwuchs“ ergeben hatte. Die Regierung sah sich deshalb in den 1890er-Jahren mehrfach veranlasst, eine Lösung für die Titelfrage zu finden. Ein erster, bereits vollendeter Gesetzesentwurf schei- tere im Jahr 1896 an der Auflösung des Parlaments und wurde erneut in der XIV. Session des Abgeordnetenhauses am 1. Juni 1898 eingebracht. Er wurde in dieser Session allerdings nicht mehr verhandelt. Eine neue Regierungsvor- lage, eingebracht am 7. Oktober 1898, wurde ebenso nicht weiter in Beratung gezogen, und so wurde die Regierungsvorlage am 14. November 1899 mit ei- nigen unwesentlichen Änderungen erneut eingebracht. In der Folge diskutier- te man im Reichsrat allerdings mehrere Jahre lang über die Ausweitung des Ingenieurtitels auf die Absolventen der Hochschule für Bodenkultur in Wien. Der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein führte später zu dieser Thematik mit Blick auf die Situation des Parlaments nach dem Jahr 1907 aus: Angesichts der ungünstigen parlamentarischen Verhältnisse konnte seither ein neuer offizieller Schritt zur Realisierung des gesetzlichen Schutzes des In- genieurtitels auf verfassungsmäßigem Wege nicht unternommen werden.585 Der V. österreichische Ingenieur- und Architektentag in Wien beschloss Ende 1907 allerdings unter anderem erneut, den Titel „Ingenieur“ als offizielle Standesbezeichnung all jener Personen anerkennen und schützen zu lassen, Die Technische Hochschule Graz und der gesetzliche Schutz des Ingenieurtitels 583 ATUG, Rektoratsakte 1202 ex 1918, Schreiben des Grazer Stadtrates vom 26. 7. 1918 und Kundmachung des Grazer Stadtrates vom selben Tag. 584 Zum Vergleich: Carl STOECKL und Franz KRAUSS: Der Oesterreichische Ingenieur- und Architekten-Verein 1848 bis 1898. Festschrift, herausgegeben vom Vereine zur Feier seines fuenfzigjährigen Bestandes, Wien 1899. 585 ATUG, Rektoratsakte 906 ex 1916, Erläuterung zum Entwurf der Kaiserlichen Verordnung, womit die Berechtigung zur Führung des Titels „Ingenieur“ festgelegt wird.
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„ In diesen schweren Tagen“ Die Technische Hochschule Graz im Ersten Weltkrieg
Titel
„ In diesen schweren Tagen“
Untertitel
Die Technische Hochschule Graz im Ersten Weltkrieg
Autor
Bernhard Reismann
Herausgeber
Technische Universität Graz
Verlag
Verlag der Technischen Universität Graz
Ort
Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-85125-627-7
Abmessungen
20.0 x 25.0 cm
Seiten
334
Schlagwörter
Forschungseinrichtung, Universität, Bildung, Krieg, Forschung, TU Graz
Kategorien
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