Seite - 304 - in „ In diesen schweren Tagen“ - Die Technische Hochschule Graz im Ersten Weltkrieg
Bild der Seite - 304 -
Text der Seite - 304 -
304 gewähren. Ein längeres Offenhalten der Torflügel der Hauseinfahrt während
der Fliegergefahr ist zu vermeiden.
Die beigestellte Aufsichtsperson wolle auch angewiesen werden, während
des Alarms bis zum Signal „Gefahr vorüber“ sich in der Toreinfahrt aufzuhalten,
um für die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen.
Falls vor Torsperre Fliegeralarm signalisiert wird, hat die Aufsichtsperson die
Hausflur, wie dies übrigens bei Tag für alle Häuser im Stadtgebiet gilt, für den
Zufluchtsuchenden zugänglich zu halten. Auch in diesem Falle ist die ununter-
brochene Anwesenheit der Aufsichtsperson für die Dauer des Alarms schon im
Interesse des Hauseigentümers dringend erwünscht.583
Die Diskussion um die Etablierung des Ingenieurtitels als offizielle, gesetzlich
geschützte Standesbezeichnung wurde in Österreich ab etwa 1855 primär
vom Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein getragen, der im Zuge
der Revolution des Jahres 1848 und der damit verbundenen Liberalisierung
im Vereinswesen noch 1848 als „Österreichischer Ingenieur-Verein“ gegründet
worden war.584 Zum ersten Mal konkret war der Wunsch nach Regelung der
Ingenieurtitelfrage am I. Ingenieur- und Architektentag im Jahr 1880 zum Aus-
druck gebracht worden, und zwar primär deshalb, da sich beim Tragen des In-
genieurtitels inzwischen ein starker „Wildwuchs“ ergeben hatte. Die Regierung
sah sich deshalb in den 1890er-Jahren mehrfach veranlasst, eine Lösung für
die Titelfrage zu finden. Ein erster, bereits vollendeter Gesetzesentwurf schei-
tere im Jahr 1896 an der Auflösung des Parlaments und wurde erneut in der
XIV. Session des Abgeordnetenhauses am 1. Juni 1898 eingebracht. Er wurde
in dieser Session allerdings nicht mehr verhandelt. Eine neue Regierungsvor-
lage, eingebracht am 7. Oktober 1898, wurde ebenso nicht weiter in Beratung
gezogen, und so wurde die Regierungsvorlage am 14. November 1899 mit ei-
nigen unwesentlichen Änderungen erneut eingebracht. In der Folge diskutier-
te man im Reichsrat allerdings mehrere Jahre lang über die Ausweitung des
Ingenieurtitels auf die Absolventen der Hochschule für Bodenkultur in Wien.
Der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein führte später zu dieser
Thematik mit Blick auf die Situation des Parlaments nach dem Jahr 1907 aus:
Angesichts der ungünstigen parlamentarischen Verhältnisse konnte seither
ein neuer offizieller Schritt zur Realisierung des gesetzlichen Schutzes des In-
genieurtitels auf verfassungsmäßigem Wege nicht unternommen werden.585
Der V. österreichische Ingenieur- und Architektentag in Wien beschloss
Ende 1907 allerdings unter anderem erneut, den Titel „Ingenieur“ als offizielle
Standesbezeichnung all jener Personen anerkennen und schützen zu lassen,
Die Technische Hochschule Graz
und der gesetzliche Schutz
des Ingenieurtitels
583 ATUG, Rektoratsakte 1202 ex 1918, Schreiben des Grazer Stadtrates vom 26. 7. 1918 und
Kundmachung des Grazer Stadtrates vom selben Tag.
584 Zum Vergleich: Carl STOECKL und Franz KRAUSS: Der Oesterreichische Ingenieur- und
Architekten-Verein 1848 bis 1898. Festschrift, herausgegeben vom Vereine zur Feier seines
fuenfzigjährigen Bestandes, Wien 1899.
585 ATUG, Rektoratsakte 906 ex 1916, Erläuterung zum Entwurf der Kaiserlichen Verordnung,
womit die Berechtigung zur Führung des Titels „Ingenieur“ festgelegt wird.
„ In diesen schweren Tagen“
Die Technische Hochschule Graz im Ersten Weltkrieg
- Titel
- „ In diesen schweren Tagen“
- Untertitel
- Die Technische Hochschule Graz im Ersten Weltkrieg
- Autor
- Bernhard Reismann
- Herausgeber
- Technische Universität Graz
- Verlag
- Verlag der Technischen Universität Graz
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-85125-627-7
- Abmessungen
- 20.0 x 25.0 cm
- Seiten
- 334
- Schlagwörter
- Forschungseinrichtung, Universität, Bildung, Krieg, Forschung, TU Graz
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918