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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Seite - 138 -
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138 Kommentare Im 19. Jahrhundert wurden in diesem Haus Personen mit körperlichen Gebrechen versorgt, doch war es nun nicht mehr möglich, sich in diese Institution einzukaufen. Frauen und Männer, die an psychischen, an Geistes- oder Geschlechtskrankheiten litten, durften allerdings nicht mehr in Zell am See verbleiben, sondern mussten für längere Zeit nach Salzburg oder Linz übersiedeln. Die Insassen erhielten drei Mal täglich eine Mahlzeit (morgens und abends jedoch nur eine Suppe), Fleisch wurde nur zu Festzeiten aufgekocht. Bekamen die Bewohner Geschenke, so konnten sie diese behalten; auch der Erwerb ihrer Handarbeit verblieb ihnen zu ihrer freien Verfügung. Die Statuten vom 24. Februar 1800 (Edition Nr. 39, S. 594f.), welche das Salzburger Konsistorium am 30. April genehmigte, dürften eingehalten worden sein, denn nach Ansicht eines anonymen Berichterstatters hieß es: unter den das haus betretenden ist eine stimme, daß darin ordnung und vorzügliche reinlichkeit angetroffen werde13. Die Statuten des Leprosenhauses aus dem Kriegsjahr 1800 – im Dezember floh der Landesherr über Umwege nach Wien, um das Erzstift Salzburg nie wieder zu betreten – machen deutlich, dass es sich nunmehr tatsäch- lich um eine Anstalt handelte, welche für das Pfleggericht Zell im Pinzgau gedacht war. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme kam ohnedies nur mehr den wahren siechen zu14. Wie auch in anderen Häusern üblich wurde von den Insassen ein christliches Leben mit Gebeten, Beichte und Kommunion verlangt, die Kranken sollten ihr geringes Vermögen dem Verwalter übergeben und entsprechend ihren Kräften bei den häuslichen Arbeiten mithelfen. Wer gepflegt werden musste, erhielt auch medizinische Versorgung und eine bessere Krankenkost. Für die auswarth der Erkrankten war das Gesinde zuständig, das bei Weigerung unter Strafandrohung auch zur Pflegeleistung gezwungen werden konnte – si- cherlich keine günstige Voraussetzung für die Patienten. Wurde ein Ehepaar in das Haus aufgenommen, so durfte beim Tod eines Ehepartners der/die Hinterbliebene nicht mehr heiraten, sondern musste bei einer neuerlichen Verehelichung sogar die Anstalt verlassen. Um der Ordnung Nachdruck zu verleihen, wurde sie den Eintretenden zur Kenntnis ge- bracht und auch vierteljährlich vom Verwalter verlesen. Wer sich überhaupt nicht fügen wollte, konnte als widersinige persohn im Extremfall des Hauses verwiesen werden. Beinahe zeitgleich zum Entwurf der Leprosenhausordnung wurden am 22. Februar 1800 von einer anderen Schreiberhand die Statuten des Bruderhauses für den Markt Zell zur Papier gebracht (Edition Nr. 38, S. 593f.)15, welche das Konsistorium ebenfalls am 30. April d. J. genehmigte. Neben Pfleger Franz Dickacher unterzeichnete an erster Stelle Pfarrprovisor Franz Xaver Haas, zuvor Frühmesser in Hopfgarten, der im Jahr 1794 nach Zell kam und hier 1808 im Alter von nur 49 Jahren an einem Schlaganfall starb16. Bru- derhäuser, die es beispielsweise auch in den Märkten Werfen, St. Johann, Altenmarkt oder in der Stadt Radstadt gab, rangierten sozial unter den Bürgerspitälern und beherbergten üblicherweise neben der verarmten bürgerlichen Klientel auch Dienstboten aus dem länd- 13 PfA Zell am See, K. 130, Fasz. Bruder- und Leprosenhaus 1573–1796 I, Historische notizen über die in der pfarre Zell am See bestehenden zwey armenversorgungshäuser leprosenhaus und bruderhaus, Zitat Leprosen- haus Punkt 6. 14 PfA Zell am See, K. 130, Fasz. Bruder- und Leprosenhaus 1800–1875 II, Ordnung für das Lepro- senhaus beim Pfleggericht Zell im Pinzgau, 1800 Februar 24. Alle weiteren Angaben nach den zwölf Punkten dieser Ordnung. 15 PfA Zell am See, K. 130, Fasz. Bruder- und Leprosenhaus 1800–1875 II, Ordnung für das Bruder- haus Zell im Pinzgau, 1800 Februar 22. 16 Englmayr, Chronik 37.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
1
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorie
Medizin
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