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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Seite - 153 -
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Seite - 153 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1

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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Kommentar Nr. 41–46) 153 werden auch die Details zur matterial wiertschafft betreffend das Vieh, das Getreide, die gespunst, das Schmalz und Fleisch etc. aufgelistet. Von besonderem Interesse ist ferner die sehr genaue Angabe der Spenden und Ausgaben an den so genannten heiligen Tagen37. Als außergewöhnliche Quelle darf auch eine Holztafel gelten, welche nach 1679 ent- standen sein dürfte und ursprünglich in der Spitalkirche beim Altar hing. Bereits am 25. März 1629 stiftete der seit dem Jahr 1619 an der Stadthauptpfarre St. Egid tätige Pfarrer Bartholomäus Kreuzer (Cruziger) 6.000 fl. für ein Benefiziat im Bürgerspital, das sich jedoch erst knapp 50 Jahre später realisieren ließ. Die Punkte der Inschrift sollten den Benefiziaten beim Betreten des Altarraumes an den Stifter und an seinen Pflichtenkatalog erinnern. Der Amtsinhaber war laut seiner ausführlichen Instruktion auch verpflichtet, sich mit seiner Stelle zufrieden zu geben und dauerhaft im Haus zu wohnen38. Um alle unordnungen und unter denen pfrientnern grassirende untugend abzustellen, wurde am 17. Jänner 1756 eine Instruktion für die Stubenväter und -mütter erlassen39, die ihre Mitinsassen sehr genau beaufsichtigen sollten. Neben der Kontrolle der Gebete, der normierten Zeit zum Aufstehen und Schlafengehen sollten sie ihre Mitbewohner/ innen zur Handarbeit anleiten, ihnen ein gutes Beispiel geben und alle Verstöße gegen die Ordnung sofort melden. Sie sollten in Zusammenarbeit mit dem Spitalmeister auf Reinlichkeit im Haus achten, besonders aber die rasche Vernichtung des Ungeziefers in Angriff nehmen. Außerdem mussten sie dafür Sorge tragen, dass die auswendige thir nicht offen, sondern alzeit versperet bleibe40. Wenige Wochen später, am 14. Februar 1756, erhielt der Entwurf der Satz und ord- nung 41 für die Pfründner und Dienstleute im Bürgerspital Gültigkeit. Alle Insassen muss- ten ein christ-catholisch und frommes leben führen, hatten regelmäßig zu beichten und die vorgeschriebenen Gebetsleistungen zu erbringen42. Die beiden Spitalverwalter und der Benefiziat galten als Vorgesetzte der Insassen, doch artikulierten diese ihren Unmut über ihren Priester durchaus am Wirtshaustisch oder sogar beim Diözesanbischof wegen der Vernachlässigung seiner geistlichen Pflichten. Johann Baptist Plasnig, Benefiziat des Kla- genfurter Bürgerspitals, sprach beispielsweise im März 1763 von den tumultirend, malcon- tent und passionirte[n] spital-pfriendtner[n], die gegen ihn ein klag-libell eingebracht hat- ten, das ihm Amtsmissbrauch und überdies Dienstvernachlässigung vorwarf. Der Priester reagierte seinerseits mit unbeweisbaren und stereotypen Vorwürfen, doch wollte er auf die harte Bestrafung der rädlführerin Verzicht leisten, indem er die biblische Devise bemühte und damit das letzte Vertrauen der Armen verspielte: Vatter! Vergib ihnen, dann [sic!] sie wissen nicht, was sie thun43. Da die Hausinsassen die Regeln der Ordnung des Jahres 1756 weiterhin als sehr dehnbar interpretierten und die Grenzen auszuloten versuchten – so wurde im Bürgerspi- tal bisweilen der Versuch unternommen, entgegen den Wünschen des Handwerks neben- 37 Edition Nr. 42 [19–68], S. 601–619. 38 Edition Nr. 41, S. 598f.; Mak, Alltag 150–154; Weiss, Unglück 191; ders., Spitalgeistlicher 234; Tropper, Notizen 11; KLA, Ständisches Archiv, C Akten, Abt. I, Sch. 256, Fasz. 4, Stiftung des gewesenen Stadtpfarrers von Klagenfurt Bartlmä Cruzinger für das hiesige Bürgerspital. 39 Edition Nr. 45, S. 631f. 40 Ebd. [9]; zur Tür als Grenzziehung zwischen Innen und Außen Weiss, Karitativer Stadtraum 461. 41 Edition Nr. 43; Mak, Alltag 113–125. 42 Edition Nr. 43 [1, 3, 4], S. 623. 43 KLA, Ständisches Archiv, C Akten, Abt. I, Sch. 260, fol. 173r–174v, Bürgerspitalbenefiziat Johann Baptist Plasnig an Joseph Maria Rechbach, Dompropst zu Gurk und Erzpriester im Gurktal, 1763 März; Mak, Alltag 154–166; Weiss, Spitalgeistlicher 235; ders., Unglück 219.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
1
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorie
Medizin
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