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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Seite - 176 -
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176 Kommentare sollten die Pflichten Parteders geregelt werden, wobei bereits anfänglich darauf hingewie- sen wurde, dass niemand dem Spital Vermögenswerte entziehen durfte. Der Spitalmeis- ter musste ein wachsames auge auf die Dienstleute haben und die Gebetsverpflichtungen der Armen für die Stifter und die Habsburger sehr genau überprüfen. Man wünschte behördlicherseits Friede und Eintracht im Haus, die nach den erwähnten Regulen und Satzungen von 1731 gelebt werden sollten. Parteder hatte das Spitaltor zu sperren, die Spitalbewohner nur mit speciallicenz außer Haus zu lassen – das Hospital war bisweilen doch ein sehr abgeschlossener Raum –, den Insassen Arbeiten zu übertragen, die Aus- teilung der Naturalportionen zu überwachen, die Krankenversorgung zu gewährleisten, beim Tod eines Insassen die Hofkommission zu verständigen, die Aufnahme neuer Kan- didaten/innen in Zusammenarbeit mit der vorgesetzten Behörde vorzunehmen, sich als unbestechlich zu erweisen, ein Einschreibbuch zu führen, den Bauzustand des Hauses regelmäßig zu überprüfen, die Bearbeitung der Grundstücke mit Angestellten vornehmen zu lassen und die jährlichen Rechnungen zu legen20. Parteder und seine Ehefrau sollten überdies die Forderung nach saubrigkeit im Spital realisieren, bei älteren, schwerkranken und blödsinnigen Hausbewohnern/innen eine nicht leicht zu lösende Aufgabe. Um diesem Gebot besser nachkommen zu können, erfolgte durch den Marktrichter eine Anfrage an die Hofkommission, ob nicht ein „geheimer Ort“ im Spital eingerichtet werden könne, da sich die Abtritte immerhin 30 Schritte außerhalb des Gebäudes befanden. Hatten zwar die Dienstboten damit keine Probleme, so führte dies aber bei den älteren und behinder- ten Hausbewohnern zu Schwierigkeiten und zu „eckelhafter Unsauberkait“. Drei Abtritte mit zwei bis drei gemächern inklusive einer Senkgrube sollten möglichst rasch gebaut wer- den, wobei sich der Kostenvoranschlag auf knapp über 156 fl. belief21. Nach jahrelanger zögerlicher Diskussion gelang auch die neue Festschreibung des wöchentlichen Speiseplans im Jahr 1757 (Edition Nr. 53, S. 659–661). Wie der Markt- schreiber Karl Joseph Schulling Ende Oktober 1754 festhielt, war das Spital, in dem nur mehr 19 armseligte leuthe lebten, sehr genau untersucht und schwerwiegende Mängel hinsichtlich der Verpflegung der Armen und Dienstboten festgestellt worden22. Nach- dem sich scheinbar eine unparteiische Kommission zur Prüfung aller Mängel gebildet hatte, berichtete Bergrat Eberhard Michael Fichtl am 14. März des folgenden Jahrs nach Befragung des Spitalmeisters und des Meierehepaars an die Hofkommission, es werde am Montag lediglich Suppe und Kraut gereicht. Diese Speisen waren vor allem für die Feld- und Holzarbeiter sowie für die Kranken bei weitem nicht ausreichend23. Nachdem der bereits erwähnte Karl Häckl dem Spital 2.000 fl. vermacht hatte, konnte im Som- mer 1757 ernsthaft daran gedacht werden, die Kost dauerhaft zu verbessern. Der in Graz tätige Buchhalter Johann Sebastian Sebner errechnete, dass die Zinsen für 20 Personen hinreichend wären und somit als ein numerus fixus in futurum statuiret werden sollten24. Die schlechte Verpflegung resultierte nach frühneuzeitlichem Verständnis aus zu wenigen 20 Ebd. K. 121, Nr. 288, fol. 231r–239v, Instruktion für den Spitalmeister des Bürgerspitals in Eisenerz (Abschrift), 1763 Juni 20. 21 Ebd. Nr. 297, Buchhalter Johann Sebastian Sebner an die Hofkommission, 1763 November 16; Kloibhofer, Bürgerspital 115. 22 StLA, Weltliche Stiftungsakten 22, K. 119, Nr. 182, Bericht des Markt- und Landgerichtschreibers Karl Joseph Schulling in Innerberg, 1754 Oktober 10. 23 Ebd. Eberhard Michael Fichtl an die Hofkommission, 1755 März 14. 24 Ebd. K. 120, Nr. 200, Buchhalter Johann Sebastian Sebner an die Landessicherheitshofkommis- sion, 1757 Juli 22.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
1
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorie
Medizin
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