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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Seite - 218 -
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Seite - 218 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1

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218 Kommentare nicht als Wert an sich10 –, musste auch verpflichtend an der Morgenmesse teilneh- men und dort für das Domstift sowie die Wohltäter der Anstalt beten11. Die blindten und krumppen waren von dieser geistlichen Arbeitsleistung nicht ausgenommen, doch konnten sie ihre Gebete im Haus verrich- ten. Nach der Rückkehr von der täglichen Messe hatten die Spitaler entsprechend ih- ren verbliebenen körperlichen Möglichkei- ten diverse (Haus-)Arbeiten zu erledigen. Wer jedoch sein stüzigen khopf zeigen wolt gegen dem spittlmaister, musste mit Ermah- nungen, Essensentzug oder im Extremfall sogar mit dem Verlust der Pfründe rech- nen und hatte das Haus mit lähren peittl zu verlassen12. Bei den Gesunden wurde daher die Nächstenliebe eingemahnt, auch für die Schwächeren und Kranken zu ar- beiten und sie sollten Gott dem allmechtigen danckhen, das sye was verrichten khönnen. Die Mahlzeiten nahm man gemeinsam ein und vor als auch nach dem Essen wurde mit aufgehobenen hendten unter Anleitung des Spitalmeisters13 laut gebetet. Wer sich diesem Ritual verweigerte, galt laut Ord- nung als unvernünftiges Tier14. Selbstverständlich erfolgte die Speisenvergabe (portion) auch nach der Rangfolge im Haus (Spitalmeister, ehemaliger Spitalmeister, Spitalmeis- terin) und nach der individuellen Arbeitsleistung bzw. nach dem Wohlverhalten. Am Abend waren zusätzlich die Erforschung des Gewissens und die Danksagung für die Wohltaten des vergangenen Tages durch Abbeten des Rosenkranzes vorgeschrieben. An Sonn- und Feiertagen hatten die Frauen und Männer nicht nur die Frühmesse, sondern auch das Hochamt und die Vesper zu besuchen, um inbrünstig für die Vergebung ih- rer Sünden, umb ein glückhseeliges sterbstundleyn unnd umb die ewige seeligkheit zu bit- ten. Die Leistung der überbordenden Gebetsdienste – die Seckauer Ordnung kannte in der überwiegenden Mehrzahl nur göttliche Ge- und Verbote, weltliche Aspekte werden hingegen kaum thematisiert15 – sollte dem Spital glückh und seegen bescheren, das fried- 10 Watzka, Arme, Kranke, Verrückte 111, 436; im Vergleich dazu (Edition Nr. 50, S. 650–653) die für die innerösterreichischen Spitäler 1731 gedruckten Regulen / und Satzungen / […], StLA, Weltliche Stif- tungsakten 83, Teil 2, K. 302, fol. 1073r–v (Edition Nr. 50, S. 650–653); Watzka, Arme, Kranke, Verrückte 112. 11 Weiss, Österreichische Hospitäler 222. 12 Ebd. 223. 13 Das Amt des Spitalmeisters war gegen Entgelt bis in das 17. Jahrhundert verpachtet; Watzka, Arme, Kranke, Verrückte 57. 14 Weiss, Spitalgeistlicher 228. 15 Vgl. dazu allgemein Scheutz–Weiss, Spitalordnung 327–335; Watzka, Arme, Kranke, Verrückte Abb. 30: Seckau; Klosterspital, Luciakapelle (Dürnbergerkapelle bei Seckau Nr. 62) als Rest des 1912 abgetragenen, durch Dompropst Johannes Dürnberger (1480–1510) 1501 errichteten Spitals; Dürnbergerkapelle von außen (Foto: Alfred Stefan Weiß, 2012).
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
1
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorie
Medizin
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