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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Seite - 247 -
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VII.4 Oberösterreich: Lambach – Klosterspital (Kommentar Nr. 104–105) 247 Vermutlich in Zusammenarbeit mit den Spitalmeistern ließ Abt Severin im Juni 1691 die erste archivalisch nachweisbare Instruktion vorlegen (Edition Nr. 105, S. 823–830). Als Vorbild dürfte die Ordnung des Stiftspitals St. Florian bei Linz aus dem Jahr 1680 gedient haben, die man eventuell zur Einsicht anfordern ließ und die dem erhaltenen Akt beigegeben ist10. Die Normen für die spittäller umfassten insgesamt zwölf Punkte und sollten „Ordnungssicherheit“ gewährleisten. Im Sommer mussten die Frauen und Män- ner um 6.00 Uhr, im Winter um 6.30 Uhr in Gottes namben aufstehen11. Anschließend sollten sie sambentlich in hiesige closster kirchen in ihren plauen spittall khlaidern zur Mor- genmesse gehen. Wer jedoch aufgrund körperlicher Schwäche oder durch Schlechtwetter davon abgehalten wurde, durfte in der Spitalkapelle den Rosenkranz beten. Da das kleine Kirchlein nicht geheizt werden konnte, war es im Winter gestattet, die vorgeschriebenen Gebete auch in der Stube zu verrichten. Das Tragen der uniformen (Armen-)Kleidung beim Kirchenbesuch und bei Prozessionen – im Haus wurde aus Gründen der Schonung des Gewandes darauf verzichtet – war nicht unbedingt beliebt, obwohl es seitens der An- stalt kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, da es einer Stigmatisierung gleichkam und die Armen sofort erkenntlich machte. Allerdings bot diese „Uniform“ zugleich auch den Schutz der kirchlichen und weltlichen Obrigkeit, denn nur „wahrhaft“ Arme hatten das Recht, diese Kleidung zu tragen12. Das für uns heute selbstverständlich gewordene Frühstück wird in der Lambacher In- struktion nicht erwähnt – das Dreimahlzeitensystem begann sich erst im 18. Jahrhundert tatsächlich durchzusetzen13–, so dass das Mittagessen bereits um 10.00 Uhr eingenom- men wurde. Zuvor und danach musste das gewöhnliche tischgebett gesprochen werden, um 12.00 Uhr und um 15.00 Uhr hatten die Insassen außerdem einen Rosenkranz in der Kapelle oder in der Stube zu beten. Das Abendmahl – wiederum mit Tischgebet – erfolgte um 18.00 Uhr, das Nachtgebet um 19.00 Uhr beschloss schließlich den Tag. Anschließend sollten sich die Hausbewohner in die ruehe begeben, wehr aber lenger aufbleiben will, deme soll es in sommer bis neun, in winter aber bis acht uhr zugelassen sein. An den Sonn- und Feiertagen wurden die Messen und Rosenkranzandachten in der Kloster- und Spitalkirche abgehalten und man konnte sich nur durch erhebliche Verhinderung davon entschuldigen. Starb der Abt oder ein Konventsmitglied, hatten die Armen an 30 aufeinander folgenden Tagen zusätzlich einen Rosenkranz für das Seelenheil des Verstorbenen zu beten. In der Fastenzeit erhielten die Hausbewohner eine Geldsumme in der Höhe von 1 fl. 30 xr. zur Verfügung gestellt, die in zwei Raten ausgeteilt wurde. Die Sammlung dieses Almosens dürfte im jeweils vorhergehenden Jahr unter Mithilfe der Armen erfolgt sein, wobei die im Haus tätige Köchin von der Mithilfe befreit war. Als Gegenleistung für freie Kost und Logis verlangte das Stift von den Pfründnern das Läuten der Wetterglocken während eines Gewitters, und dass die jänigen, so nicht leutten, unnter wehrenten wetter fleissig betten. Die Mithilfe beim Läuten der Glocken – das geweihte Metall und deren Klang sollten nicht nur die Untertanen auf die drohende Gefahr aufmerksam machen, sondern auch helfen, die Gefahr bringenden Wolken zu vertreiben14– fand äußerst selten 10 StiftsA Lambach, Schbd. 224, Fasz. E/IV/1 b, Spitalordnung St. Florian 1680; Instruktion Lam- bach, 1691 Juni 24; Anzengruber, Beiträge 70f.; Ilk, Sozialeinrichtungen 16f. 11 Alle folgenden Zitate nach der Instruktion von 1691. 12 Scheutz–Weiss, Spitäler 222f. 13 Dies., Ort der Armut 189. 14 Weiss, Colloredo-Verbote, Kap. „Der Kampf gegen das Wetterläuten und -schießen“ mit weiterer Literatur.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
1
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
432
Kategorie
Medizin
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