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VII.4 Oberösterreich: Lambach – Klosterspital (Kommentar Nr. 104–105) 249
scheidene und vernünftige Person aus dem Kreis der Pfründner als vorgeher ausgewählt,
um das System der Überwachung zu verbessern und die Instruktion auch durchzusetzen.
Meldete der/die Vorgeher/in wiederholt Verstöße gegen die Ordnung nicht an den Hospi-
talmeister weiter, drohte ihm/ihr der Ausschluss aus der Hospitalgemeinschaft.
Zur Verbesserung der Verwaltung hatten die Hospitalmeister jedes Quartal in der
Stiftskanzlei zu erscheinen und ihren wahrhafften bericht hinsichtlich des Spitals und des
Armenhauses zu präsentieren. Überprüft sollte dabei die finanzielle Gebarung der Stif-
tung, aber auch die Einhaltung der Instruktion werden. Jährlich mussten sie ab 1691
gemeinsam die ordentliche raittung legen, in der die Ausgaben für die Hospital- und Ar-
menhausbewohner aufscheinen. Darüber hinaus verrechneten sie die Messen in der Spi-
talkapelle, die Finanzierung des Opferweins, der Paramente und der Kerzen, der Haus-
notdurft sowie anderer baulicher Unterhaltungsunkosten. Für ihren Aufwand erhielten
sie eine Summe von insgesamt sieben Gulden zugestanden, wobei auf die eigentliche,
reichlichere Belohnung im Jenseits verwiesen wurde. Da das Spital über ein nicht uner-
hebliches Vermögen verfügte, durfte das Kapital nur auf sichere ort angelegt werden und
es sollte nicht zu viel Geld in der Kassa verbleiben. Üblicherweise wurde das Barvermögen
– meist Beträge in der Höhe von 20 bis 200 fl. – rasch verzinslich an Bürger von Lambach
und Stadl verliehen, das Spital fungierte daher auch als Bank19. Für Fehler, die zu finan-
ziellen Verlusten führten, waren die Hospitalmeister mit ihrem eigenen Kapital haftbar.
Verstarb eine Person im Haus, musste das Stift sofort informiert werden, um die Frage
einer eventuellen Verlassenschaft zu klären. Hatte das Spital jahre- oder jahrzehntelang
für eine Frau oder einen Mann gesorgt, dann war es ohnedies selbstverständlich, dass der
noch vorhandene geringfügige persönliche Besitz bei der Anstalt verblieb20.
Aufgabe der Hospitalmeister war es ferner, jeweils am 12. September eines Jahres,
dem Todestag des Abtes Placidus, für die Memoria der Wohltäter des Spitals durch drei
Gedenkmessen in der Kapelle Sorge tragen zu lassen. Alle Bewohner waren zur Teilnahme
am Gottesdienst verpflichtet und sollten mit ihren Gebeten zum Seelenheil der verstorbe-
nen Konventsmitglieder beitragen.
Um die durchaus umfangreiche Instruktion übersichtlicher zu gestalten, ließ der Abt
sie zusätzlich tabellarisch zusammenfassen und ein Exemplar davon öffentlich in der Spi-
talstube aushängen, damit niemand Unwissenheit über den Inhalt der Ordnung vortäu-
schen konnte. Leichtere und gelegentlich auch schwerere Verstöße gegen die Normen
waren jedoch an der Tagesordnung, und üblicherweise wurde die Regel ohnedies nur von
dem Nagel gehalten, an dem sie hing.
Wesentliches Quellenmaterial zur Hospitalgeschichte und ergänzend zum Alltags-
leben in der Anstalt bieten auch die seit dem Jahr 1603 erhaltenen Spitalrechnungen21,
die Inventare22 und die so genannten spital außzigl, die unter anderem die finanziellen
Leistungen für den Bader (im dritten Quartal 1708 22 fl. für zwei Frauen), für den Bet-
telrichter und für unterstützte Witwen auflisten23. Interessant sind auch die im Vergleich
19 StiftsA Lambach, Schbd. 224, Fasz. E/IV/1 d, Schuldbriefe 1648–1778.
20 Scheutz–Weiss, Spitäler, S. 225f. mit weiteren Literaturangaben.
21 StiftsA Lambach, Schbd. 226, Fasz. E/IV/1 g 1, Spitalrechnungen 1603–1745.
22 Ebd. Schbd. 225, Josephi-Spital Allgemeine Akten Teil 1 1602–1848, Fasz. E/IV/1 f, Inventar des
Spitals, 1785 März 15; Inventar der Spitalkirche St. Joseph, 1785 März 15. Die Kirche besaß kein Geld und
keine Kapitalien.
23 Ebd. Spital auszigl, Nr. 11, 1708 September 27; ebd. Specification uber die von ihre Hochwürden […]
benambten armben persohnen auß hiesiger spittalls cassa, quatemberlich gnedig angeschaffte gelder, 1708.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 1
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorie
- Medizin