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Mit der Gründung des Piaristenkonvents (mit Juvenat) in Horn 1657 ergab sich für
den Stadtherrn Ferdinand Sigmund Graf Kurz von Senftenau (1592–1659)19 in der Spi-
talmeisterinstruktion von 165720 die Notwendigkeit, die geistliche Betreuung des Hor-
ner Spitals neu zu regeln (Edition Nr. 121, S. 866–869). Jeweils ein Piarist sollte von
Vierteljahr zu Vierteljahr die Kirche versorgen, umgekehrt erhielten die Piaristen Weizen,
Erbsen, Gerste, Linsen, Schmalz, Wein, Kälber, Schweine, Spanferkel und Holz. Die Spi-
talmeisterinstruktion von 1728 für Leopold Wissgrill (Edition Nr. 122, S. 869f.) statuiert
neben der Verschriftlichung der Pflichten und Rechte des Spitalmeisters nochmals aus-
drücklich, dass im „Haus der Armen“ nur mit grundherrschaftlichem Konsens Insassen
aufgenommen werden durften.
19 Stögmann, Kurz 50f.
20 Kurz besprochen bei Forstreiter, Das Horner Bürgerspital 63.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 1
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorie
- Medizin