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Die Eröffnung des Zwangsarbeitshauses in der Laimgrube, im ehemaligen Karme-
literkloster, im Jahr 1804 sollte vor allem Sicherheitsinteressen dienen; die polizeilich
Eingewiesenen mußten dort Zwangsarbeiten verrichten. Im Jahr 1816 übernahm die
Niederösterreichische Regierung die Administration des „[k.k.] niederösterreichischen
Provinzial-Strafhaus“ und schloss 1825 ein eigenes Inquisitenspital an. Das mit Schaffung
der Zwangsarbeitsanstalt Weinhaus (NÖ) im Jahr 1868 nur mehr gelegentlich benützte
Haus (vorübergehend als Notspital verwendet) wurde 1888 auf Betreiben der Bezirks-
vertretung, die einen im Bezirk gelegenen „Schandfleck“ beseitigen wollte und Raum für
Stadterneuerung forderte, demoliert.
Die sowohl Speiseordnung wie auch die Verhaltensmaßregeln für Insassen (Aufnahme
ins Spital, Behandlungsarten) und Reinigungs- und Sicherheitsaspekte umfassende Spi-
talordnung des Arrestantenspitals von 1788 stellt innerhalb des hier behandelten Quel-
lenkorpus einen Sonderfall dar, weil dieses Spital unter den besonderen Sicherheitsan-
forderungen eines Zuchthauses stand (Edition Nr. 191, S. 1058–1065). Sowohl die
Tätigkeitsfelder des Physikus, des Chirurgen, der Krankenwärter als auch des Bindge-
sellen werden nach Art von kurzen Instruktionen in diese Ordnung in dem arrestanten
spitale inseriert. Speziell wird beispielsweise auch auf die jüdischen Pfleglinge bezüglich
der Speisevorschriften eingegangen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 1
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorie
- Medizin