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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 461 -
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Seite - 461 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 461 ain gewise instruction verfassen lassen, [1v] dero auch bißhero nachgelebt worden, so haben wür doch nach gnugsamer gehaltener inquisition auß allerhandt nothwendigen bewegnusen und bedenkhen, die selbe mit zeitigen rath und guetter berathschlagung unserer n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und camer nachfolgender massen und gestalt meliorirt, geendert und gemehrt, wie wür dan alß herr und landtsfürst dessen wohl fueg, recht und macht haben etc. [1.] Erstlichen soll zu regierung und administration deß ganzen spitahl wesens neben ainen superintendenten, den wür auß unserer n(ieder) ö(sterreichischen) regierung vermüg unser hievor ergangenen resolutionen darzue jedesmahls g(nä)d(ig)ist bestellen, ain spittlmaister und gegenschreiber, so baide erbahre, verständige und catholische männer und aines guetten geruchs gehalten und dieselben von gedachter unser n(ieder) ö(sterreichischer) regierung und camer, sooft es die noth und vacanz erforderen mechte, aufgenommen werden, dern jeder sein ambt inhalt nachfolgender instruction erbahr, aufrecht und threulich handlen und verrichten solle etc. Spittelmaisters ambt [2.] Eina spittelmaister, so wür aufnemmen, der solt[e] unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und cammer den gebührlichen ay[dt] [2r] und inen, wie auch unßeren nachgesezten superintendenten, soweit sich sein, spittelmaisters, ambt und verrichtung erstreckht, allen schuldigen gehorsamb laisten. Ihme solle auch ain spittlschreiberb gehalten und derselbe neben seinen freien tisch mit zwainzig gulden jährlichen besoldt werden, item die paarschafft, traidt, wein, pethgewandt, claider, leinen und wullen tuech, haußrath und alle vahrnus ausser und inners spitals mit ainen ordenlichen inventari durch unser n(ieder) ö(sterreichische) regierung und camer verordnung in seine verwahrung und verantworttung zugestelt werden; solcher inventarien aber sollen zwai gleichlauttende a Am linken Rand: Von dem aydt. b Am linken Rand: Vom spittelschreiber und seiner besoldung. Abb. 67: Wien; das „Kaiserspital“ am heu- tigen Ballhausplatz, Blick in die Höfe, Foto um 1903 nach einer Glasplatte des „Stadt- fotographen“ August Stauda (1861–1928) (Quelle: ÖNB, Bildarchiv, Inventarnummer ST 1322F).
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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