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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 474 -
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474 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) manß persohnen, inmassen hievor offtermahls beschechen, nit aufhalten, noch yber nacht beherbrigen, auch allen gezimenden respect gegen unseren superintendenten, spittlmaister und gegenschreiber tragen und, sovil ihr verrichtung im spitahl anlangt, dem superintendenten gehorsamb sein sollen. Von leib- und wundt ärzt dienst [67.] Ain leibarzt, physicus oder medicus, auch wundtarzt [18r] solle durch den superintendenten, spittlmaister und gegenschreiber, wie oben gemelt, mit unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und cammer vorwüssen, auch wo vonnöthen, mit rath der facultet medicorum aufgenommen werden, auch ohne vorwüssen deß superintendenten, spittlmaister und gegenschreibers nit yber veldt ziechen, sondern bei hauß bleiben, daß man sy in fürfallender noth fünden khönne. Item sollen sy alle tag umb acht uhr vormittag und nachmittag umb drei uhr, und sooft es vonnötten, in daß spitahl in alle zimmer der khranckhen gehn, inen mit ihrer chur vleissig und threulich außwarthen, rathen und helffen, die recepta, so physicus in die apodeckhen schreibt, dem siechmaister oder siechmaisterin zuestellen, den schwachen confortativ und labungen, auch denen, so arznei nemmen sollen, ichtes für daz untähen und grausen und sonsten nach gestalt der gebrechen die notturfft verordnen, dem siechmaister und siechmaisterin bevelchen, zu was stundt jedem die verordnete arznei zugeben, und waß für speiß und trankh khocht, geraicht werden sollen. [68.] Welche khranckhen sich zum todt oder sterben schickhen, auf dieselben solle man sechen und wol acht haben, auch die weittere verordnung thuen, was darzue gehörig ist, physicus solle bei der aderlaß jederzeit bleiben, damit dieselbe seinen bevelch nach mit ordnung beschehe; item nach frag halten, wie die arznei wirkhen und sich die Abb. 68: Wien; das Kaiserspital am heutigen Ballhausplatz, Foto um 1903 nach einer Glasplatte des „Stadtfo- tographen“ August Stauda (1861–1928) (Quelle: ÖNB, Bildarchiv, Inventarnummer ST 1502F).
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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