Seite - 474 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Bild der Seite - 474 -
Text der Seite - 474 -
474 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16)
manß persohnen, inmassen hievor offtermahls beschechen, nit aufhalten, noch yber
nacht beherbrigen, auch allen gezimenden respect gegen unseren superintendenten,
spittlmaister und gegenschreiber tragen und, sovil ihr verrichtung im spitahl anlangt, dem
superintendenten gehorsamb sein sollen.
Von leib- und wundt ärzt dienst
[67.] Ain leibarzt, physicus oder medicus, auch wundtarzt [18r] solle durch den
superintendenten, spittlmaister und gegenschreiber, wie oben gemelt, mit unser n(ieder)
ö(sterreichischen) regierung und cammer vorwüssen, auch wo vonnöthen, mit rath der
facultet medicorum aufgenommen werden, auch ohne vorwüssen deß superintendenten,
spittlmaister und gegenschreibers nit yber veldt ziechen, sondern bei hauß bleiben, daß
man sy in fürfallender noth fünden khönne. Item sollen sy alle tag umb acht uhr vormittag
und nachmittag umb drei uhr, und sooft es vonnötten, in daß spitahl in alle zimmer der
khranckhen gehn, inen mit ihrer chur vleissig und threulich außwarthen, rathen und helffen,
die recepta, so physicus in die apodeckhen schreibt, dem siechmaister oder siechmaisterin
zuestellen, den schwachen confortativ und labungen, auch denen, so arznei nemmen sollen,
ichtes für daz untähen und grausen und sonsten nach gestalt der gebrechen die notturfft
verordnen, dem siechmaister und siechmaisterin bevelchen, zu was stundt jedem die
verordnete arznei zugeben, und waß für speiß und trankh khocht, geraicht werden sollen.
[68.] Welche khranckhen sich zum todt oder sterben schickhen, auf dieselben solle
man sechen und wol acht haben, auch die weittere verordnung thuen, was darzue gehörig
ist, physicus solle bei der aderlaß jederzeit bleiben, damit dieselbe seinen bevelch nach
mit ordnung beschehe; item nach frag halten, wie die arznei wirkhen und sich die
Abb. 68: Wien; das Kaiserspital am heutigen Ballhausplatz, Foto um 1903 nach einer Glasplatte des „Stadtfo-
tographen“ August Stauda (1861–1928) (Quelle: ÖNB, Bildarchiv, Inventarnummer ST 1502F).
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin