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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 478 -
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Seite - 478 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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478 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) zugelassen haben, daß solche arbaith den jehnigen mädlein, welchea alle notturfft darzue geben würdt, versilbert, der gwün oder yberschuß auf claider angewendt und in alweg die jehnigen, so derlei schöne arbaith khönnen, vor anderen, welche solche arbaith noch nit gelehrnet oder begriffen haben, mit einen desto besseren claidt versehen, damit dardurch auch andere zu mehrere[n] vleiß, dergleichen arbaith zu lehrnen, angeraizt und [ver]ursacht worden. [79.] Hieneben wollen wür auch, das khain mädl under sechs jahren seines alters in daz spitahl eingenom[men] [23r] werde und wan dern ains oder mehrer zu zechen jahr khombt und durch ein erbahre persohn guettes leumueths zu ainen dienst auß den spitahl begehrt wurde, daz solches, wie bißhero breuchig gewest, gegen revers und verschreibung dern, so sie begehren, auch ohne unsere n(ieder) ö(sterreichische) regierung und camer vorwüssen nit gestatt werde und solle superintendent, spittlmaister und gegenschreiber sich dahin bevleissen, das allemahl sie das eltere vor den anderen, doch nit praecise, sondern sovil sich thuen lest, nach ihrer selbst discretion hinaus befürderen, wo aber ains oder mehr biß zu raichung irer vogtbarkhait im spitahl blibe, solle dasselbe durch den spittlmaister mit vorwüssen des gegenschreibers zu geistlichen weesen in ein closter oder mit ainer ehrlichen heurath oder ehrlichen dienst versechen werden, auf welches spittlmaister, gegenschreiber und zuchtmaisterin bei den landtleuthen, burgern und burgerinnen guette nachfrag und nachdenkchen haben sollen, und die pläz alweg mit anderen armen mädlein widerumben ersezen, der mädlein eltern sollen auch khaines wegs gestattet noch zugesehen, iren khündern inn noch ausser spitahls zu haiglen, sondern mit gebühr inen gewartt werden. Von aufnemmung der armen leuth und wie sy sich halten sollen [23v] [80.] Unßer ernstlicher will und bevelch ist, das khainer, so diß werckh der heiligen barmherzigkeit nit würdig oder nottürfftig ist, in unser spitahl eingenommen werde, sonderlich sollen die ganzlich anderen zum ebenbildt auß geschlossen sein, dieb täg und leben mit fressen, sauffen, spilen und dergleichen leichtferttigkhaiten, ergerlichen wandl zugebracht haben und deßwegen ihrer armueth und ellendts selbst ursacher sein. [81.] Item die persohnen, so mit pestilenz, aussaz, franzosen oder anderen krankhaiten, die man contagiosische morbos nennt, beladen, deßgleichen die unsünnig sein, sollen nit in unser spitahl eingenommen werden, sondern, wo dern ainer, so ellendt und ohne hilf wehre, soll demselben nach glegenhait und wofern es sein khan, durch den spittlmaister mit vorwüssen und guettachten deß gegenschreibers an gelt auß den spitahl, was zu einer hilf verordnet und gegeben werden, wo auch dern ain oder mehr persohnen der zeit im hofspitahl wehren, die sollen alsobalden abgeschafft und nit lenger darün geduldt werden. [82.] Wür wollen auch khaines wegs gestatten, das unsere landtleuth, was standts die seindt, ihre diener oder dienerin, sie damit zubelohnen und in unsere hofspitahl schickhen oder befürderen, sondern jeder landtman [24r] ist schuldig, sein leuth und diener selbst zuversorgen und inen die prößlein von seinen tisch zugeben, auch die barmherzigkhait an inen zuerzaigen. [83.] So sollen auch die, so anderwerts hilf oder besoldungen haben, nit eingenommen werden. a Folgt alle, getilgt. b Korr. aus: so ire.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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