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506 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16)
[23.] 23tio solle er das gewirz und die Fassten speiß als stockhfisch und häring und
dergleichen fisch gueth und in geringisten werth als möglich zur handt bringen und
sonderlich feyrtags zeiten in der Fassten oder sonst verspeißen lassen, den vorrath aber
also versorgen und verwahren, auf das daran nicht zu verlurst khome, zu deme wan etwo
einiche kuehe von dem hofspithal erhalten werden, solle der frische buter nit, wie etwo
vorhin beschehen, umb ausgelassenes schmalz verwexlet, sonder wo nit gar doch gueten
theills behalten und den pfriendtnern und alten leithen bisweihlen tempf und anderen
geschnitten nudlen und milch miesßer, sonderheitlich wan ainer oder mehr ybl auf und
kranckh seint, ingleichen andere sonst ringe speißen darauß gekhocht und die milch nit
gekhäßet, sondern was ybrig bleibt auf dem plaz verkhaufft und verraith, hingegen solcher
ihrer schwachheit halber, so [413r] dan das fleisch, so ihnen nit annehmlichen, erspahret
werden.
[24.] 24o Unnd weillen gemelten pfriendt persohnen vermög vorangedeither ordnung
allwegen am Sambstag kiechl gebachen und darmit hiebevor in dreyerley sorten als blätl,
höfl und brodt kiechl umb gewexlet worden, so wollen wür, daß es noch also darbey
verbleibe und dieselben an gemelten tag, und nit am Freyttag zuvor (das sye härt und zäch
werden), abgepachen werden.
[25.] 25to Solle der köchin das fleisch, mehl, schmalz und anders von tag zu tag der
notturfft nach, wie bishero ieblich gewesst, und es guete haußhaltung erfordert, jedoch
aber ohne yberfluss herfür gegeben und die speisen also gekhocht werden, daß die
pfriendtner solche in friden mit lieber danckhsagung und gebett geniessen khönnen und
die clagen der yblen gekhochten speißen verhiettet werden. Inmasßen
[26.] 26to er, pfleger, nit allein auf dißes [413v] daß es durch die köchin vleissiger
gekhocht und nichts verunthreyet werde, sondern auch auf die milich, butter, rämb
und anders guete obacht und pflichtmessiges aufsechen haben solle, daß ebenermassen
dem spithall nichts verunthreyet, sondern all das mindiste demselben allein zu gueten
khomme.
[27.] 27mo Und obe zwar vorhin yeder verpfriendten persohn neben dem esßen und
drinckhen, wievor einkhomet, wochentlich und yede besonders allweegen am Sambstäg
zween kreuzer und zum neyen jahr 17 xr., so lang yede persohn in spithall sein und
bleiben wirdet, zu geben ieblich gewesst, so ist doch solches nach der handt, weillen
vorhero das esßen schlecht, so dan aber gebesßert, abgestelt worden, alß hat er, pfleger,
biß weither verordnung obiges auch nit mehr abzuraichen.
[28.] 28vo Und sovill dan der pfriendtner notturfft[ig] claidung anbelangt, hat
er, pfleger, solche [414r] allen pfriendtneren von zwey zu zwey jahr auf bishero ieblich
geweste weiß und arth ney zuverschaffen und hierzue ganz gemeines graues tuech, item
gmaine mössinge khnöpf in geringsten preiß zu erkhauffen, auch yeden jährlichen ain
hembeth und ain par somerstrimpf von dem in hauß machenden leinwarthenen tuech
abzugeben, auch solche vleissig seüberen zu lassen und dahin obacht zu halten, auf das
dise nit auf einmahl unbrauchbahr, item von pfriendtnern verkhaufft oder umb andere
claider eingetauscht werden, ebenfahls wan ain pfriendtner stirbt, soll er, pfleger, die
claidung zu sich nehmen und solche sauber für einen anderen aufbehalten.
[29.] 29no Die gepey und besßerungen sovill möglich und sich imer thuen lasßet,
sowohl auch andere nottwendige außgaaben aufs genauist einziehen und den
handtwerchsleithen, so von pauambt dahin gestelt werden und in obberiehrten [414v]
spithall arbeithen, vleisßig nachsöchen, daß die arbeithen vleisßig und recht, auch zu
gebihrender zeit beschechen, in widrigen befund die sach dem pauambt oder der o(ber)
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin